Fördermittel für Sanierung und Austausch alter Heizungsanlagen
Die Energiewende und die damit zu erreichenden Ziele rücken immer näher und es bleibt nur noch wenig Zeit, das gesamte Projekt erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Lange Zeit hat die Politik nicht wahrhaben wollen, dass eine finanzielle Förderung verschiedener Maßnahmen die Attraktivität zur Durchführung solcher Maßnahmen durchaus steigern würde. Doch nun endlich wird klar, dass es nur mit Fördermitteln gehen wird und vor allem im Wärmemarkt ein extrem hohes Potenzial gibt.
Es hat gedauert, bis die Politik endlich die Bedeutung vom Wärmemarkt für die gesetzten Klimaziele erkannt hat. Immerhin ist jetzt klar, dass hier ein wesentlicher Beitrag hin zu mehr Energieeffizienz getragen werden kann. In diesem Zusammenhang wurde mit dem Jahreswechsel auch ein Katalog an Sofortmaßnahmen samt Fördergeld gestartet. Ein Instrument dabei ist der geförderte Heizungs-Check.
Steuerliche Fördermittel für Austausch der Heizung
Das SHK-Handwerk spielt hier eine Schlüsselrolle und soll nun mit seinen Fachkräften das Ganze auch bei den Kunden in der Praxis vorantreiben. Daher sollen so viele Ein- und Zweifamilienhaus-Besitzer angehalten werden, ein wohlmöglich altes Heizungssystem durch ein neues zu ersetzen. Dies an sich ist natürlich keine neue Erkenntnis. Durchaus jedoch, dass es nun eine finanzielle staatliche Förderung für solche Maßnahmen geben soll.
Effizienzlabel soll zum Austausch ineffizienter Heizanlagen dienen
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sollen unterschiedliche Konzepte angewandt werden. Dazu gehört beispielsweise auch das Effizienzlabel für Altheizanlagen. Dieses macht dem Besitzer auch visuell deutlich, wie ineffizient sein Wärmeerzeuger unter Umständen eigentlich ist. Heizungsbauer sollen diese seit dem Jahr 2016 bei ihren üblichen Wartungstätigkeiten an den jeweiligen Geräten anbringen.
Heizungs-Check als Fördermittel
Auch der Heizungs-Check ist ein probates Mittel. Die wichtigsten Punkte dieses Checks sind dabei zum einen die anteilige finanzielle Förderung von bis zu 80 Euro für die Durchführung eines solchen Checks in Ein- und Zweifamilienhäusern. Zum anderen erhält der Hausbesitzer einen Nachweis für den Heizungs-Check bzw. Förderantrag durch den Heizungsbauer an den Hausbesitzer. Dies soll über eine simple Online-Meldung per Smartphone durch den Heizungsbauer durchgeführt werden. Es erfolgt dann eine Übermittlung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Einen solchen Nachweis kann jedoch nicht jeder Fachhandwerker ausfüllen und zur Übermittlung geben. Zuerst muss er seine Qualifikation nachweisen, um eine entsprechende Kennziffer zur autorisierten Datenübertragung zu erhalten. Im Rahmen des Schulungskonzepts zum Heizungs-Check 1.0 sind bisher etwa 5000 Personen zu dieser Aufgabe autorisiert. Doch benötigen diese Personen nun ein nötiges Schulungsupdate. Hier erfahren sie alles über wichtige Komponenten der Anlagentechnik wie Biomasse, Wärmepumpe oder die Trinkwasserbereitung. Diese wurden in der Vergangenheit nämlich noch nicht behandelt. Darüber hinaus erhalten die Fachkräfte eine Weiterbildung zur Bafa-Förderung selbst. Nach bestandenem Test sind die geprüften Personen dann autorisiert für den Heizungs-Check 2.0. Die SHK-Fachbetriebe, die sich ganz neu für dieses Verfahren interessieren, bekommen natürlich sofort die Grundlagen des Heizungs-Check 2.0 vermittelt.
Der Heizungs-Check 2.0 ist auf fünf Jahre ausgelegt und soll bis zum Jahr 2020 gut 80.000 Mal umgesetzt werden.
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