Fördermittel für Umbauten werden knapp

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Foto: Roland Riethmüller

Einbruchschutz und Badsanierung – zwei Dinge, die auf den ersten Blick nichts gemeinsam haben. Sie sind jedoch die häufigsten Umbauten in einer Wohnung. Schlaue Handwerker weisen ihren Kunden gerne darauf hin, dass beide Maßnahmen mit rund zehn Prozent staatlich gefördert werden. Allerdings sollte der Antrag bald stattfinden. Die KfW rät zu einer raschen Antragsstellung. Sonst könnte der Fördertopf leer sein, bevor der Umbau beantragt wird.

Die häufigsten Umbaumaßnahmen im Wohnungsbau sind Einbruchschutz und Badsanierung. Beide wurden in der Vergangenheit attraktiv durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Doch durch die hohe Nachfrage drängt die KfW Interessierte nun auf eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung. Auch schlaue Handwerker sollten ihre Kunden daher auf diese Situation hinweisen bevor die Fördertöpfe leer sind.

Fördermittel in Höhe von rund 2.500 Euro

Die Fördermittel der KfW werden bei der Badsanierung vor allem für altergerechte Umbauten mit bodengleichen Duschen, neuen Sanitärobjekten und Badewannen verwendet. Doch es zählen auch rutschhemmende Fliesen, bedienfreundliche Armaturen und Fliesenarbeiten dazu. “Für ein neues und modernes Bad machte die KfW 2016 im Schnitt rund 1.900 Euro locker”, erklärt Martin Kutschka vom Förderportal foerderdata. Auch die Fördermittel zum Einbruchschutz betragen im Durchschnitt 600 Euro. Zur Förderung zählen der Einbau einbruchsicherer Türen und Fenster und die Umrüstung schon bestehender Einbauten.

Sofortzusage und leichter Antrag

Wer energieeffizient saniert, muss einen Sachverständigen beauftragen. Dies entfällt bei Umbauten zum Einbruchschutz und Badsanierung. Für den Antrag existiert ein Online-Formular. Dieses muss vom Bauherren oder einem Fachbetrieb ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Wer vor der Antragsbearbeitung mit dem Umbau beginnt, erhält keinen Zuschuss. Ein nachträglicher Antrag ist ebenfalls nicht möglich. Nach Abschluss der Umbauarbeiten muss der KfW keine Fachunternehmerbestätigung mehr vorgelegt werden. Die Fördergelder können einfach abgerufen werden. Allerdings sollte der Bauherr sich trotzdem eine Bestätigung des Unternehmens ausstellen lassen. Diese bescheinigt, dass das Unternehmen die Arbeiten korrekt und sicher ausgeführt hat.

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