Förderprogramm für Wärmepumpen bleibt auch weiterhin stabil

Förderprogramm für Wärmepumpen bleibt auch weiterhin stabil
Foto: BWP

Auch im Jahr 2023 bleibt die Förderung für Wärmepumpen stabil. Bis März wird die Neubauförderung fortgeführt, danach soll ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen werden. Der bisher gezahlte Fünf-Prozent-Bonus wird nun auch für solche Wärmepumpen gezahlt, die natürliche Kältemittel zum Betrieb nutzen. Ab dem Jahr 2028 erfolgt nur dann eine Förderung für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.

Seit Beginn des Jahres gibt es für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Die gute Nachricht ist, dass die Wärmepumpenförderung stabil bleibt. Bis zu 40 Prozent Fördersätze sind möglich. Schwerpunktmäßig zielen viele Neuerungen auf BEG-Einzelmaßnahmen. Relevant sind aber auch vereinzelte Neuerungen für die systemischen Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ausgeschüttet wird zum Beispiel ein Bonus für die Sanierung von ineffizienten Gebäuden. Im Gebäudeneubau gilt weiterhin der Standard EH-40 NH, der dann im März 2023 durch eine neue Bauförderung ersetzt wird.

Förderprogramm – Das sind die wichtigsten Änderungen

Der bereits gewährte Fünf-Prozent-Bonus bleibt auch weiterhin bestehen. Zukünftig wird dieser auch gewährt, wenn die Pumpen mit Kältemittel betrieben werden. Der Fördersatz hebt sich somit von 25 Prozent auf 30 Prozent. Für den Austausch von ineffizienten Anlagen werden zehn Prozent Bonus gewährt. Das macht einen Zuschuss von maximal 40 Prozent aus. Von der BEG-EM Förderung ausgeschlossen sind in Zukunft die Wärmepumpen, welche Raumluft als Wärmequelle nutzen. Das betrifft Abluft-Wärmepumpen.

Jahresarbeitszahl der Wärmepumpen ist entscheidend

Entgegen der Kritik des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) hat sich der Fördermittelgeber dafür entschieden, die Erfüllung einer Mindesteffizienz der Wärmepumpenanlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) vorzugeben. Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die im kommenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mind. 3,0. Es wird Projekte geben, die die JAZ-Vorgaben nicht erreichen werden. „Die gute Nachricht ist, dass das Förderumfeld für Wärmepumpen auch im Jahr 2023 weitgehend stabil bleibt”, erklärt BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. “Bis zu 40 Prozent der Investitionen nicht nur in die Wärmepumpe selbst, sondern auch in nötige Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch oder die Erschließung von Erdwärmequellen werden bezuschusst.“ Ab diesem Jahr ist es ebenfalls möglich, auch eine vorübergehende Miete von provisorischen Heizungen in das Förderprogramm mit einzubeziehen.

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