Um ein schnelleres und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen, wurde das Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt. Doch der Bundesgerichtshof übt Kritik am Gesetzentwurf, weil die Ziele eines kostengünstigen Bauens damit nicht wirklich erreicht werden. Zwar soll das geplante Gesetz der Bauwirtschaft erlauben, unter bestimmten Voraussetzungen vom Standard abzuweichen. Doch die Bauherren sehen bei Ein- und Zweifamilienhäuser kaum Einsparpotenzial, das ihnen zugutekommen würde.
Der Wohnungsmangel in Deutschland erfordert innovative Lösungen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dabei muss vor allem das Bauen günstiger und effizienter werden. Mit dem Gesetzentwurf zum neuen Gebäudetyp-E versucht hat die bisherige Bundesregierung dem Rechnung getragen. Doch nach viel Kritik aus der Bauwirtschaft bemängelt nun auch der Bundesgerichtshof die angedachte Ausgestaltung vom Gebäudetyp-E-Gesetz. Der Gesetzentwurf sei in seiner aktuellen Version nicht geeignet, das Bauen wirklich einfacher und günstiger zu machen. Ziel des Gesetzes ist die Erlaubnis zur Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik und der Normen, sofern diese nicht relevant für die Sicherheit sind. Auch der Bauherren Schutzbund (BSB) hatte bereits im Vorfeld davor gewarnt, dass dies zu erheblichen Unsicherheiten bei der Gestaltung der Verträge führen würde. „Das Risiko teurer Rechtsstreitigkeiten steigt, während die Bauqualität für Verbraucher gefährdet ist“, so BSB-Geschäftsführer Florian Becker.
Gesetzentwurf enttäuscht, große Einsparpotenziale sind nicht vorhanden
Der BSB sieht bei Ein- und Zweifamilienhäusern keine echten Einsparpotenziale. Es stellt sich die berechtigte Frage, ob der Verbraucher tatsächlich davon profitieren würde. Stattdessen würde er für eine schlechtere Qualität denselben Preis zahlen müssen. Schon heute ist es möglich, kostengünstig und innovativ zu bauen, sofern klare Vereinbarungen getroffen werden. Der neue Gesetzentwurf schafft Rechtsunsicherheit, Konflikte und keine Transparenz. Diese Einschätzung wird vom 7. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. Die Richter kritisieren, dass mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz das Ziel nicht erreicht werde. Die typischen Leistungsketten im Bauprozess würden nur unzureichend berücksichtigt werden. Außerdem gäbe es für eine Bindung der Gerichte an Normen keine demokratische Legitimation.
Gebäudetyp-E-Gesetz: Politik steht vor einem Weckruf
Diese Aussagen des Bundesgerichtshofs seien laut Becker für die Politik ein Weckruf. Es wäre kaum vorstellbar, dass das Gebäudetyp-E-Gesetz nach seiner Verabschiedung längerfristig Bestand hätte. Die Kritik des BGH zeigt, dass das Gebäudetyp-E-Gesetz deutliche Mängel in seiner derzeitigen Form aufweist. Trotzdem wird befürchtet, dass das Gesetz in seiner gegenwärtigen Form auch noch nach der Bundestagswahl weiterverfolgt wird. Das Gebäudetyp-E-Gesetz ist ein Bestandteil der Wahlprogramme von SPD, Union und anderen Parteien. Es ist zwar notwendig, das Bauen günstiger und einfacher zu machen, doch das darf nicht die Bauqualität und den Verbraucherschutz beeinträchtigen. Die nächste Regierung sollte diese Einwände ernst nehmen, fordert Becker abschließend.


















Die Idee von Gebäudetyp E ist grundsätzlich gut. Das Bundesbauministerium hat jedoch die Rechnung ohne Wirt gemacht. Wenn man sich mit den allen Normen, Vorschriften und Empfehlungen auseinandersetzt, dann hat so gut wie kein Bauherr eine Chance, selber zu entscheiden, was er braucht oder will, weil die Komplexität der Dienstvertragsgestaltung dadurch seine Wissenskapazitäten weit übersteigt.
Deshalb können weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer einen gemeinsamen Nenner finden, um die Kosten zu reduzieren, ohne in einer rechtlich gefährliche Lage zu gelangen.
Will das Ministerium, dass die Kostenreduzierung durch Verzicht auf die nicht notwendigen Regeln zu erreichen, dann sollte sie ein Spezialistenteam bilden, das klare Empfehlungsoptionen erarbeitet, die den Vertragsparteien bundesweit zur Verfügung gestellt werden.