Gefahr für Beschäftigte: kaum Kontrollen vom Arbeitsschutz
Es gibt riesige Lücken bei den Kontrollen für den Arbeitsschutz. Die Bundesländer haben zu wenig Personal, um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Rechnerisch gesehen ist ein Kontrolleur für 23.085 Beschäftigte verantwortlich. Unter diesen Umständen ist eine wirkungsvolle Überwachung des Arbeitsschutzes überhaupt nicht realisierbar. Wenn aber eine effektive Kontrolle unmöglich ist, dann kann das zur Gefahr für die Beschäftigten werden.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) gibt in ihrem aktuellen Arbeitsschutzbericht bekannt, dass wegen des Personalmangels die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften nicht kontrolliert werden kann. Es gibt rund 1.468 Aufsichtsbeamte. Das bedeutet rechnerisch, dass nur ein Kontrolleur auf 23.085 Beschäftigte kommt. Dabei schreibt die internationale Arbeitsorganisation der Europäischen Union (Ilo) vor, dass ein Kontrolleur für maximal 10.000 Personen vorhanden sein muss. Für Carsten Burckhardt, IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und zuständig für den Arbeitsschutz, sind die Zahlen eine Ernüchterung: "Wir haben beim staatlichen Arbeitsschutz in den Bundesländern seit Jahren ein eklatantes Überwachungsdefizit, das sich jetzt noch einmal verschärft hat. So weist der aktuelle Bericht gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 1,5 Prozent beim Kontrollpersonal in den Bundesländern auf."
Zu wenig Personal für Kontrollen
Das Personal reicht nicht aus. Eine wirkungsvolle Überwachung des Arbeitsschutzes ist so nicht möglich. Auch die Berufsgenossenschaften können diese Lücke nicht füllen. Die Frage des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sind die Aufgaben von staatlichen Behörden. Ist eine wirkungsvolle Kontrolle nicht möglich, besteht Gefahr für die Beschäftigten. Burckhardt verweist auf die Situation, demach allein bis September letzten Jahres 56 tödliche Arbeitsunfälle passierten. Daran sieht man, wie wichtig Kontrollen beim Arbeitsschutz sind.
Übergeordnete Stelle muss Arbeitsschutz einhalten
Burckhardt fordert deshalb die Einführung einer Arbeitsinspektion durch eine übergeordnete Behörde. Die Kontrollen müssten hier gebündelt werden. Diese muss dafür sorgen, dass die Sozialvorschriften und Arbeitnehmerrechte eingehalten werden. Um dies sicherzustellen, seien vor allem Kontrollen des Arbeitsschutzes notwendig. Das betreffe auch die Einhaltung von Mindestlöhnen und Arbeitszeiten. In Spanien und in Frankreich hat sich eine Kontrolle aus einer Hand bewährt. Entscheidend ist, dass die Tarifpartner beteiligt werden. Wenn Hinweise gegeben werden, dann müssten diese auch zu Ermittlungen gegen die Firmen führen. Sollte der Staat dazu nicht in der Lage sein, dann muss diese Aufgabe an die Gewerkschaften übertragen werden.
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