Gewerblicher Einsatz von Drohnen am Bau

News | Roland Riethmüller | 26.08.2016
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Foto: Pro Modellflug

Drohnen werden immer öfter auch am Bau eingesetzt, um Zeit und Kosten einzusparen. Doch gerade der gewerbliche Einsatz birgt einige Risiken, die man nicht vernachlässigen sollte. Fehlende rechtliche Gesetzesgrundlagen vergrößern zudem die Untersicherheit in den Betrieben. Wenn man jedoch einige wichtige Aspekte beachtet, spricht nichts gegen den Einsatz von Drohnen im Baugewerbe.

Per Definition sind Drohnen unbemannte, ferngesteuerte Flugkörper, die in der Vergangenheit vor allem im militärischen Bereich eingesetzt wurden. Heute sind die Flugfahrzeuge kleiner, leichter und für jedermann erschwinglich geworden. So bieten die kleinen Helfer große Vorteile auch beim Einsatz im Baugewerbe, beispielsweise zur Kontrolle von Schornsteinen, Photovoltaik-Anlagen und Dächern. Das erspart den aufwendigen und teuren Aufbau eines Gerüstes bei einer simplen Kontrolle.

Im gewerblichen Bereich gelten andere Regeln für Drohnen

Doch im Gegensatz zur privaten Benutzung müssen Unternehmen, die Drohnen gewerblich einsetzen, einiges beachten. Allerdings ist die rechtliche Situation beim gewerblichen Einsatz nicht ganz eindeutig und klar. Es fehlen immer noch bundeseinheitliche, klare Regularien. Dies beginnt bereits bei dem Befähigungsnachweis zur Steuerung einer gewerblich eingesetzten Drohne. Denn der Nachweis ist zum Erwerb einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis zwingend erforderlich.

Für Drohnen braucht man einen Befähigungsausweis

Auch Christian Kaiser, Geschäftsführer von Copting und Referent der TÜV Nord Akademie, kennt die Sorgen rund um die Digitalisierung mit dem gewerblichen Einsatz von Drohnen. Er fordert schon lange die Festlegung der erforderlichen Anforderungen an die Besitzer von Drohnen und einen allgemein anerkannten Befähigungsausweis. “Momentan können sich Nutzer irgendwo ein Zertifikat oder einen Nachweis ausstellen lassen und ein Sachbearbeiter entscheidet, ob er das akzeptiert oder nicht. Das ist sehr willkürlich”, kritisiert Kaiser und fordert eine klare Regelung.

Im Rahmen von Beratungen oder auch der Fachtagung “Industrielle Drohnen-Einsätze” in Hamburg informiert der Experte über die wichtigsten Voraussetzungen für den gewerblichen Einsatz von Drohnen:

Wer Drohnen gewerblich einsetzen möchte, benötigt eine Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (AE). Diese Genehmigung muss pro Bundesland bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Dabei bestätigt ein Befähigungsnachweis oder Zertifikat zur Steuerung der Drohne, dass eine bestimmte Person die Drohne starten lassen darf.

Jeder einzelne Flug muss darüber hinaus der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet werden. Üblicherweise kann die Anmeldung der Flüge per E-Mail erfolgen. Doch auch vorort ist eine Starterlaubnis vom Grundstückseigentümer erforderlich, sofern die Drohne von einem Privatgrundstück startet und landet.

Um sich gegen den Schadenfall abzusichern, ist darüber hinaus eine Haftpflichtversicherung nach dem Luftfahrtgesetz erforderlich. Diese ist bei Versicherungen, Maklern oder Modellflugverbänden erhältlich und schützt den Betreiber - sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.

Zu guter Letzt ist unbedingt das Prinzip des Sichtflugs einzuhalten, bei dem der Betreiber permanent Sichtkontakt zur Drohne hält. Dies ermöglicht die Erkennung und Vermeidung von Gefahren. Darüber hinaus dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter steigen und nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang betrieben werden.

Wer diese Punkte einhält, ist trotz fehlender Gesetzesgrundlagen auf einer ziemlich sicheren Seite und kann mit einer Drohne im gewerblichen Bereich viel Zeit und Aufwand sparen.

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