Großer Ärger um Reform der Grundsteuer

News | Jennifer Brandt | 29.09.2016
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Foto: Roland Riethmüller

Seit vielen Jahrzehnten gibt es die Grundsteuer, welche den Kommunen jährlich zufließt. Doch ist diese Bewertung dieser Steuer längst veraltet und müsste dringend reformiert werden. Genau diese Reform streben die Länderfinanzminister aktuelle auch an. Es wird jedoch stark in Abrede gestellt, dass die geplante Reform wirklich zielführend ist. Im Gegenteil, derzeit befürchtet man sogar Negativfolgen, wenn man an den aktuellen Plänen festhält.

Die Grundsteuer existiert seit langer Zeit, doch hat sich die Bemessung der Steuersumme in den letzten Jahrzehnten nicht verändert. Dass dies demnach nicht mehr zeitgemäß sein kann und dringend angepasst werden muss, steht außer Frage. Doch zurzeit ist es vor allem die Art und Weise, wie man die geplante Reform umsetzen möchte, die zu großem Ärger führt. Um Investoren nicht zu vergraulen, empfiehlt es sich daher unbedingt, die Pläne erneut zu überdenken.

Altbewährtes ist nicht immer gut

Heutzutage bemisst sich der Bodenwert am Einheitswert, also dem Grundstückswert zu einem festgelegten Stichtag. Das allein wäre nicht unbedingt problematisch, doch arbeitet man hier mit einem jahrzehntealten Einheitswert. So existiert der Wert in Westdeutschland seit dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar seit 1935. Dass dies nicht ansatzweise mit heutigen Werten messbar ist, steht wohl völlig außer Frage.

Reformen müssen sein, aber mit dem richtigen Ansatz

Laut Plänen der Minister soll daher eine Neubewertung zum Stichtag 2022 vorgenommen werden. Als Basis sollen Bodenrichtwerte dienen, welche durch Gutachter aufgesetzt werden. Im Grundsatz nicht schlecht, da solche Daten nahezu bundesweit vorliegen. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt jedoch aktuell, dass dieser Reform-Ansatz zu umständlich und aufwendig wäre. Darüber hinaus würden dadurch Neubauten womöglich verhindert werden.

Es sind insbesondere die Gebäude auf den Grundstücken selbst, die auch in Zukunft in die Steuer einfließen sollen. Diese bringen Probleme bei den Reformplänen mit sich. Denn man müsste die Gebäude demnach in vereinfachter Form erfassen und darüber hinaus neu bewerten. Diese Arbeit ist kostspielig und zeitaufwendig, immerhin wären gut 35 Millionen in der Bundesrepublik betroffen.

Pläne kosten mehr als sie bringen

Neben dem Kosten- und Zeitfaktor würde aber auch über Jahre völlig unklar sein, welche Höhe die Steuer eigentlich betragen würde. Wer demnach sein Geld investieren möchte, wird erst einmal Abstand von größeren Investitionen nehmen. So zumindest vermutet es das IW Köln. Es sollte außerdem nicht außer Acht gelassen werden, dass durch die aktuellen Pläne auch Neubauten schlechter gestellt werden. Wer in seinen Bestandsbau investieren möchte, um den Wert seiner Immobilie zu steigern, wird ebenfalls bestraft.  Denn ein höherer Gebäudewert führt mit den Reformplänen auch höhere steuerliche Abgaben mit sich.

Für das IW Köln steht daher fest, dass man einen anderen Ansatz für die Reform der Grundsteuer bringen muss. Dabei ist das IW Köln überzeugt, dass die Grundsteuer in Zukunft nur als Bodensteuer bewertet werden sollte. Damit würden die Gebäude aus der Berechnung außen vor gelassen werden, der Bau von Immobilien wäre viel interessanter.

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