Bereits Ende des Jahres werden die Ausgaben zur Förderung von Unternehmensgründungen spürbar reduziert. Während generell für die Einschnitte bei Fördermitteln der 01. April 2012 gilt, wird die Kürzung bei diesem Förderinstrument vorgezogen. Darauf verweist die Handwerkskammer für Ostfriesland und rät allen Gründungswillige bis spätestens November 2011 den Gründungszuschuss zu beantragen.
Mit nur noch circa 400 Millionen Euro wird die Bundesagentur für Arbeit künftig rund 80 Prozent weniger für die Förderung von arbeitslosen Unternehmensgründern bereitstellen. Das berichtet die Handwerkskammer und beruft sich dabei auf Recherchen des Gründerportals gruendungszuschuss.de. Demnach bestätigte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die drastische Einsparung um 1,4 Milliarden Euro.
Schon zum 1. November 2011 soll die gesetzliche Neuregelung in Kraft treten und wird damit besonders arbeitssuchend gemeldete Gründer treffen. Zwar bleibt der Gründungszuschuss erhalten, doch sollten Gründungswillige unbedingt vor dem Stichtag gründen, um die Förderung noch in ihrer alten Form in Anspruch nehmen zu können. Denn wer nach dem 1. Februar diesen Jahres arbeitslos geworden ist, so die Handwerkskammer, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld 1 nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen.