Gut gedacht, schlecht gemacht: Gebäudetyp E Gesetz kritisiert

Foto: Roland Riethmüller

Das neue Gesetz zum Gebäudetyp E soll den Wohnungsbau ankurbeln und Bauprozesse vereinfachen. Doch die Bauwirtschaft äußert Bedenken und fordert dringend Nachbesserungen. Die rechtliche Unklarheit und fehlende Praxistauglichkeit könnten Handwerksbetriebe und Bauunternehmen vor erhebliche Risiken stellen. Zwar wird der Gebäudetyp E als sinnvoller Impuls gewertet, doch fehlen klare Regelungen zur Belebung der Baukonjunktur und Senkung der Kosten. Andernfalls drohen Rechtsunsicherheit und steigende Haftungsrisiken.

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E beschlossen. Doch obwohl die Entscheidung in der Bauwirtschaft grundsätzlich positiv aufgenommen wurde, gibt es Kritik. So begrüßt auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), diese Entscheidung, fordert jedoch juristische Anpassungen. Das Gesetz müsse „praxistauglich“ werden. „Das sind gute Nachrichten. Wir müssen wieder mehr und einfacher bauen“, äußert Pakleppa. „Der Gebäudetyp E hat das Potenzial, auf nicht notwendige Standards zu verzichten und das Bauen für unsere Unternehmen zu vereinfachen.“ Dazu müssten allerdings im weiteren Verlauf vom Bund oder durch die Länder in ihren Landesbauordnungen festlegt werden, wie die Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden darf. „Die Einführung des Gebäudetyps E ist einer von vielen notwendigen Schritten, um Handwerksbetrieben mehr vertragliche Flexibilität einzuräumen, Baukosten zu senken, Verfahren zu vereinfachen und so die Baukonjunktur wiederzubeleben„, erklärt auch Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). „Dem bisherigen Vorschlag mangelt es jedoch an Praxistauglichkeit. Rechtliche Abgrenzungsschwierigkeiten und zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe führen zu Rechtsunsicherheit und damit zu Haftungsrisiken für Handwerksbetriebe.“

Neues Gebäudetyp E Gesetz schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit 

Deutliche Kritik bringt dagegen die Bauwirtschaft Baden-Württemberg vor. „Unser Fazit zur Neuregelung lautet: Gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht“, erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Möller. Zwar werde die Absicht der Bundesregierung zur Erleichterung des Bauens durchaus begrüßt, doch verfehle das neue Gesetz deutlich das erklärte Ziel. „Aus unserer Sicht macht die Novelle das Bauen noch komplizierter und schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit“, so Möller. Beanstandet wird vor allem, dass das neue Gesetz nur für Verträge zwischen fachkundigen Firmen gelten solle. „Spätestens der Unternehmer in der Leistungskette, der einen Vertrag mit einem Verbraucher abschließt, steht vor der gleichen Situation wie bisher“, befürchtet Möller. Die Bauwirtschaft fordert deshalb Nachbesserungen.

Wohnungsbau stagniert trotz politischer Versprechen

Einen ganz anderen Gedanken verfolgt die Bundesvereinigung mittelständischer Bauunternehmen (BVMB). Demnach sei das Gebäudetyp E Gesetz ein richtiger Impuls, der aber nicht zu Ende gedacht sei. Denn der Bedarf an neuen Wohnungen liege in Deutschland bei 370.000 Wohnungen. Seit Jahren verspreche Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) 400.000 neue Wohnungen jährlich. Die Wirklichkeit sehe jedoch ganz anders aus. „Der Wohnungsbau in Deutschland liegt nach wie vor am Boden, und die Bundesregierung schaut zu“, beklagt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. „Die Bauwirtschaft und die Wohnungssuchenden warten seit inzwischen mehreren Jahren auf wirksame Impulse und die richtigen Maßnahmen der Politik – aber da herrscht komplette Fehlanzeige.“ Die Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen, dass die Talfahrt im Wohnungsbau ungebremst weitergeht. Auch im August ist die Zahl der Baugenehmigungen im Vergleicht zum Vorjahr erneut um sieben Prozent zurückgegangen. Das sind 34.000 Wohnungen weniger als im Vorjahr. So komme der Wohnungsbau nicht wieder auf die Beine.

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