Handwerkerbonus: wann Preisaufschläge für Rechnungen ok sind
In Deutschland bekommen Haushalte eine Steuerermäßigung bei der legalen Beauftragung eines Handwerkers. Das ist für viele Haushalte durchaus ein Anreiz, eine Rechnung mit Preisaufschlag zu akzeptieren. Denn ohne diesen Handwerkerbonus ist die Zahlungsbereitschaft nicht mehr ganz so hoch. Trotzdem ist nicht die Höhe vom Erstattungssatz, sondern die Transparenz über die Vergünstigung das Hauptkriterium für Steuerehrlichkeit der Haushalte. Die richtige Umsetzung der Steuervergünstigung kann folglich dem Staat viel Geld sparen.
Durch Schwarzarbeit entgehen dem Staat jährlich Steuererlöse in Milliardenhöhe. Um die Steuerhinterziehung zu reduzieren, bietet der Staat Steuerermäßigungen für die Inanspruchnahme legal beauftragter Dienstleistungen. Das erhöht zwar die Steuerehrlichkeit der Haushalte, kostet den Staat unter dem Strich jedoch viel Geld. Daher ist es wichtig, gerade bei kleinen Handwerksarbeiten die genaue Motivation der Haushalte für die Akzeptanz von Rechnungen zu kennen. Denn erfahrungsgemäß ist gerade bei größeren Arbeiten die Bereitschaft grundsätzlich höher, sich eine Rechnung ausstellen zu lassen. Schließlich sind dabei ein Papiernachweis und eine Garantie sehr wichtig.
Eine Steuerermäßigung erhöht grundsätzlich die Steuerehrlichkeit
Eine aktuelle Umfrage des Ludwig Erhard ifo Zentrums für Soziale Marktwirtschaft unter rund 2.000 Privathaushalten in Deutschland hat nun ergeben, dass Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen die Ehrlichkeit der Haushalte nur geringfügig erhöhen würde. Den Staat würde der Handwerkerbonus folglich lediglich viel Geld kosten. "55 Prozent der Befragten würden sich eine ordentliche Rechnung ausstellen lassen, auch wenn sie keine Steuerermäßigung bekämen", bestätigt Sarah Necker, Leiterin des Ludwig Erhard ifo Zentrums für Soziale Marktwirtschaft. Die Nutzung von Steuerermäßigungen wird in diesem Fall als Mitnahmeeffekt bezeichnet. Um dagegen echte Anreize für die Verbraucher zu schaffen, sich eine Rechnung ausstellen zu lassen, müsste der Aufwand vereinfacht und der finanzielle Vorteil transparenter gemacht werden. In Schweden funktioniert das bereits. Dort erhält der Handwerker den Handwerkerbonus direkt vom Finanzamt und kann damit einen günstigeren Preis anbieten. Wenn zudem die Haushalte über die konkrete Höhe der Steuerermäßigung vom Finanzamt informiert werden, erhöht das zusätzlich die Bereitschaft zur legalen Beauftragung einer Dienstleistung.
Handwerkerleistungen über die Einkommensteuererklärung absetzen
Die Haushalte in Deutschland können 20 Prozent der Handwerkerkosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der Umfrage kam heraus, dass die Haushalte in dem Fall dazu bereit wären, einen 35 Prozent höheren Preis für ein Angebot mit einer Rechnung zu zahlen. Zum Vergleich: Gibt es keine Steuervergünstigungen, dann ist die Akzeptanz für höhere Preise nicht mehr so hoch. Die Haushalte wären nur noch dazu bereit, 27 Prozent mehr für ein Angebot mit Rechnung zu zahlen. Wird dagegen die Steuerermäßigung direkt bei Rechnungslegung vom Handwerker abgezogen, so würden die Haushalte einen Preisaufschlag von 41 Prozent akzeptieren.
Abwicklung der Steuererstattung wichtiger als höherer Handwerkerbonus
Erhöht man den Handwerkerbonus um 10 Prozentpunkte auf 30 Prozent, so würden die Haushalte einen Preisaufschlag von 38 Prozent für eine Dienstleistung mit Rechnung akzeptieren. Eine bloße Erhöhung der Steuervergünstigung bei Abrechnung über die Steuererklärung würde folglich lediglich einen Preisaufschlag von 3 Prozentpunkten bei den Verbrauchern verursachen. Wird eine ebenso auf 30 Prozent erhöhter Steuerermäßigung direkt durch den Handwerker angesetzt, so äußert sich das in einer Akzeptanz eines 52 Prozent höheren Angebotspreises. Eine Erhöhung der Steuerermäßigung bei Abwicklung direkt durch den Handwerker würde folglich die Akzeptanz einer Preissteigerung um elf Prozentpunkte bewirken.
Transparente Steuererstattung ist das wirksamste Mittel gegen Steuerhinterziehung
Das zeigt sehr deutlich, dass nicht die Steigerung der Steuerermäßigung, sondern die Umsetzung der Steuererstattung den großen Effekt auf die Bereitschaft zur Beauftragung von meldepflichtigen Leistungserbringungen hat. Besonders deutlich wird dies, wenn zudem die Steuerermäßigung nicht nur durch den Auftragnehmer abgewickelt, sondern auch direkt errechnet und bereits als finanzieller Vorteil ausgewiesen wird. Dann erhöht sich selbst bei einer Steuervergünstigung von nur 20 Prozent die Akzeptanz für einen Preisaufschlag von 51 Prozent für ein Angebot mit Rechnung.
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