Das Risiko eines Unfalls besteht immer und an jedem Arbeitsplatz. Es gibt keinen Bereich im Handwerk, in dem Unfälle mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Trotz großer Erfolge in der Unfallverhütung zählt das Bauhandwerk nach wie vor zu den gefährlichsten Arbeitsbereichen.
Deshalb muss der Unternehmer mit einer gut organisierten Ersten Hilfe für den Ernstfall gerüstet sein. Das trägt dazu bei, die Verletzungsfolgen zu mindern und Fehlzeiten der Beschäftigten zu reduzieren. Gerade jetzt in der Sommerzeit häufen sich durch Hitze und lange Arbeitszeiten die Unfälle auf Baustellen im Freien.
Im Bereich der Wiederbelebung gibt es neue Maßnahmen, die besonders auch bei einer natürlichen Unsicherheit der Ersthelfer wirksam sind. Für den plötzlichen Stillstand des Herzens durch Erkrankungen oder schwerste Verletzungen sind die Maßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung so gestaltet worden, dass sie einfach und unter nahezu allen Umständen durchführbar sind.
Das bisher bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung praktizierte Verhältnis von 2 mal Atemspende und 15 mal Herzdruckmassage usw. wurde umgewandelt in das Verhältnis 30 mal Herzdruckmassage und 2 mal Atemspende und gilt sowohl bei der Einhelfermethode als auch bei der Zweihelfermethode. Es gilt also:
Bei einer Feststellung von Atemstillstand sowie Bewusstlosigkeit wird die Herz-Lungen-Wiederbelebung unmittelbar durchgeführt. 30 mal Herzdruckmassage und dann 2 mal beatmen im Wechsel.
Der Punkt für die Herzdruckmassage wird nicht mehr so exakt definiert. Als Druckpunkt reicht die Mitte der Brust aus um sinnvoll erste Hilfe zu leisten.
Beide Änderungen haben sich aus den Ergebnissen umfangreicher notfallmedizinischer Untersuchungen ergeben und sind wissenschaftlich eindeutig belegt. Sie sind aber auch leicht zu verstehen. Der Mensch hat trotz aussetzender Atmung noch sehr viel Sauerstoff gespeichert. Gleichzeitig ist der Sauerstoffbedarf beim Stillstand des Herzens auch geringer. Worauf es allein ankommt, ist der Transport des noch vorhandenen Sauerstoffs in das Gehirn und in die Herzmuskulatur.
Ersthelfer sollten die neuen Methoden erst nach einer Anleitung durch Fachpersonal anwenden. Vielleicht haben Sie diese Hinweise neugierig gemacht und Sie melden sich oder Ihre Mitarbeiter zu einem Erste-Hilfe-Lehrgang, einem Erste-Hilfe-Training oder einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen an. Die Lehrgangskosten für die Kurse werden von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft übernommen.