Mit dem neuen Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen und den Sanierungsstau bei Straßen, Brücken und Schienen abbauen. Bauwirtschaft, Handwerk und Ingenieure begrüßen die Reform als wichtigen Schritt für schnellere Infrastrukturprojekte. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass ein neues Naturschutzgesetz die erhoffte Planungsbeschleunigung wieder ausbremsen und dringend benötigte Bauvorhaben verzögern könnte.
Der Investitionsstau bei Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen soll schneller abgebaut und Modernisierungsprojekte zügiger auf den Weg gebracht werden. Daher hat der Bundestag vergangene Woche mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren vereinfachen. Dazu zählen unter anderem die stärkere Digitalisierung, verkürzte Verfahren sowie die gesetzliche Verankerung eines überragenden öffentlichen Interesses für wichtige Infrastrukturvorhaben. Bauwirtschaft, Handwerk und Ingenieure begrüßen grundsätzlich den neuen Kurs. Gleichzeitig wächst jedoch die Sorge, dass ein weiteres Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur die angestrebten Beschleunigungseffekte wieder ausbremsen könnte. Verbände fordern deshalb klare Regeln, damit dringend benötigte Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können und nicht in neuen Zielkonflikten stecken bleiben.
Bauwirtschaft begrüßt Beschleunigung durch neues Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sieht darin einen wichtigen Schritt für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa verweist auf zahlreiche Brückensperrungen und deren Folgen für Wirtschaft und Verkehr: „Eingestürzte Brücken, gesperrte Rheinquerungen, ganze Regionen im Stau: Deutschland hat zuletzt mehrfach erlebt, was passiert, wenn marode Bauwerke zu spät saniert werden. Genau hier setzt das Gesetz an. Es macht Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter und rechtssicherer – vor allem durch das gesetzlich verankerte überragende öffentliche Interesse an prioritären Verkehrsprojekten.“ Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) bewertet das Gesetz positiv. Besonders hervorgehoben werden die Straffung der Verfahren, mehr Digitalisierung sowie die Möglichkeit, Ersatzgeldzahlungen als Alternative zu klassischen Ausgleichsmaßnahmen einzusetzen. Dadurch könnten Konflikte bei Infrastrukturprojekten reduziert und Genehmigungen beschleunigt werden.
Handwerk und Ingenieure sehen Chancen für Infrastrukturprojekte
Ähnlich äußert sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Gesetz schaffe bessere Voraussetzungen für schnellere Sanierungen von Verkehrswegen und Brücken sowie den Abbau von Engpässen im Bestandsnetz. Gleichzeitig fordert der Verband, diesen Reformkurs auch bei der Baurechtsreform fortzusetzen und zusätzliche Belastungen für Bauvorhaben zu vermeiden. Auch die Bundesingenieurkammer bewertet das Gesetz als wichtigen Impuls für die Modernisierung der Infrastruktur. „Die Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland sind bereit, die Modernisierung unserer Infrastruktur voranzutreiben“, erklärt BIngK-Präsident Heinrich Bökamp. „Was bislang oft fehlte, waren Verfahren, die mit dem Investitionsbedarf Schritt halten können. Wenn Planungen schneller genehmigt und Doppelprüfungen vermieden werden, entstehen neue Spielräume für die Umsetzung.“ So schaffe das neue Gesetz wichtige Voraussetzungen für die Modernisierung der Infrastruktur und sende ein Signal des Aufbruchs an alle Beteiligten.
Kritik am geplanten Naturschutzgesetz
Parallel zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz sorgt jedoch ein Referentenentwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur für erhebliche Kritik in der Bauwirtschaft. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) befürchtet, dass neue naturschutzrechtliche Vorgaben zu zusätzlichen Rechtsunsicherheiten und längeren Genehmigungsverfahren führen könnten. Insbesondere fehle eine eindeutige Regelung für Fälle, in denen unterschiedliche gesetzlich definierte „überragende öffentliche Interessen“ miteinander kollidieren. „Es darf nicht passieren, dass die Beschleunigungseffekte des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch neue naturschutzrechtliche Hürden wieder zunichtegemacht werden“, warnt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. „Wer Verfahren vereinfachen will, darf nicht gleichzeitig zusätzliche Rechtsunsicherheiten durch unbestimmte Rechtsbegriffe und mangelnde eindeutige Kollisionsregeln schaffen.“ Damit zeichnet sich bereits die nächste Debatte um schnellere Infrastrukturprojekte ab. Während das Infrastruktur-Zukunftsgesetz von Bauwirtschaft, Handwerk und Ingenieuren als wichtiger Fortschritt bewertet wird, hängt der tatsächliche Beschleunigungseffekt nach Ansicht vieler Verbände nun davon ab, dass weitere Gesetzesvorhaben diesen Kurs nicht wieder ausbremsen.

















