Jubiläum am Bau: Wie das Entsendeverfahren Fachkräfte schützt

Jubiläum am Bau Wie das Entsendeverfahren Fachkräfte schützt
Foto: Roland Riethmüller

Auf deutschen Baustellen arbeitet ein beträchtlicher Anteil der Beschäftigten für ausländische Unternehmen. Es handelt sich dabei um sogenannte Entsendearbeiter. Für diesen Personenkreis gelten trotzdem die tariflichen Bedingungen. Die Grundlage ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das im Jahr 1996 in Kraft getreten ist. Dieses verpflichtet die Firmen aus dem Ausland, beim Entsendeverfahren auch die in Deutschland geltenden tarifvertraglichen Mindestarbeitsbedingen einzuhalten.

Jeder zehnte Beschäftigte auf deutschen Baustellen ist für ein ausländisches Unternehmen tätig. Für diese ausländischen Fachkräfte gelten jedoch ebenfalls die tariflichen Vertragsbedingungen. Die Grundlage bildet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das es seit Anfang März 1996 gibt. Dieses verpflichtet die Betriebe aus dem Ausland, die in Deutschland üblichen Sozialstandards einzuhalten und die Tariflöhne zu zahlen. Verhindert werden sollen damit illegale Beschäftigungen sowie Lohn- und Sozialdumping. Doch auch die Arbeitsmarktsituation deutscher Bauarbeiter soll damit verbessert werden.

Viele ausländische Fachkräfte am Bau

Die Werkvertragsarbeiter kommen seit Anfang der 1990er Jahre nach Deutschland. Davon kamen viele Mitarbeiter aus den EU-Staaten Portugal und Großbritannien und mittlerweile aus Mittel- und Osteuropa sowie der Türkei. Der Zuwanderung hatte zur Folge, dass die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen deutlich angewachsen ist. Bis zum Jahr 1996 galten für diese Mitarbeiter die Arbeitsbedingungen des Entsendelands. Daraus resultierte ein Lohn- und Sozialdumping, das den Wettbewerb und die Arbeitsplätze deutscher Arbeitnehmer gefährdete. Auf Druck der Tarifparteien und der Öffentlichkeit hat der Gesetzgeber im Jahr 1996 das AEntG beschlossen, das seitdem für ausländische Arbeitgeber auf deutschen Baustellen verpflichtend gilt. Damit profitieren die deutschen Baustellen mit ihren ausländischen Arbeitnehmern von den tariflichen Vereinbarungen, wie zum Beispiel von den Urlaubsansprüchen. Auch die Situation der deutschen Baubetriebe hat sich von der Wettbewerbssituation mit ausländischen Anbietern seitdem verbessert. Das Entsendeverfahren feiert in diesen Tagen sein 25-jähriges Bestehen. Die tariflichen Urlaubsansprüche und der Mindestlohn sind auch für ausländische Arbeitnehmer gültig. Die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) kontrollieren zusammen mit den Behörden die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen.

Entsendeverfahren leistet einen wichtigen Beitrag

Für Betriebe aus Ländern, die vergleichbare Regelungen haben wie in Deutschland, gibt es keine Verpflichtung zur Teilnahme am Urlaubskasseverfahren von SOKA-Bau. Dazu gehören Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich. In den letzten fünf Jahren lag die Zahl der entsendeten Arbeitnehmer aus dem Ausland bei rund 85.000. Bei den Arbeitgebern waren es 4.200. Das zeigt die Bedeutung des Entsendeverfahren für ausländische Arbeitnehmer.

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