Keine Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

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Foto: Roland Riethmüller

Die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer in Deutschland ist, verglichen mit anderen Ländern, ausgesprochen hoch. Dies wird vor allem auch durch Sozialversicherungsbeiträge gewährleistet. Doch gerade die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge steht dabei oft im Kreuzfeuer. Das deutsche Handwerk fordert daher seit Jahren eine Abschaffung dieser Vorfinanzierung, zurück zu der Zahlung bei tatsächlichem Anspruch darauf.

In der Vergangenheit galt noch die Regelung, dass die fälligen Sozialversicherungsbeiträge immer dann an die Sozialversicherungsträger gezahlt werden, wenn auch die Arbeitnehmer ihren Lohn erhalten. Auf Dauer führte dies aber zu leeren Kassen bei den Sozialversicherungsträgern. Ein Grund dafür war auch die Anzahl der Beschäftigten am Arbeitsmarkt. Diese war längst nicht so hoch, wie es derzeit der Fall ist. Die Lösung war damals die Einführung einer Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.

Seit Januar 2006 galt es also, die Abgaben im Voraus an die Sozialkassen zu entrichten. Damit füllten sich zwar die Kassen der Sozialversicherungsträger. Die finanzielle Situation der einzelnen Handwerksbetriebe wurde jedoch durchaus angespannt. Gerade kleine und mittlere Betriebe konnten diesen finanziellen Mehraufwand nur schwer schultern, mussten unter Umständen sogar Kredite aufnehmen.

Neben der geringeren eigenen Liquidität stellte auch der erhöhte bürokratische Aufwand ein Problem für das Handwerk dar. Immerhin müssen die Lohnbuchhaltungen damit nicht mehr nur 12 Abrechnungen der Löhne vornehmen, sondern 24 Abrechnungen. Dies wird nötig, da die Löhne im Handwerk oft variieren,  da sie von Stundenzetteln u.ä. abhängig sind. Somit müssen zur Mitte eines jeden Monats Abrechnungen vorgenommen werden, die den an die Sozialkassen zu überweisenden Betrag festsetzen. Zum Ende jeden Monats wird dann eine erneute Abrechnung vorgenommen. Hier wird schließlich die tatsächliche Summe der Löhne ermittelt.

Insgesamt ist die Situation der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für das Handwerk nicht länger tragbar. Inzwischen sind die Sozialkassen nachweislich gut gefüllt und nicht länger auf die Vorfinanzierung seitens der Wirtschaft angewiesen. Vielmehr sollte die Politik dafür Sorge tragen, dass die Betriebe wirtschaftlich arbeiten könnten und sich nicht mit solch bürokratischem Aufwand aufhalten müssen.

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