KfW fördert mehr Energieeffizienz im Mittelstand

Frank Kessler | 08.10.2012
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Die Energieeffizienz ist nicht nur für Privathaushalte ein wichtiges Thema. Auch Unternehmen haben erkannt, dass sich mit gezielten Maßnahmen Energiekosten stark senken lassen. Letztlich helfen weniger Energiekosten wiederum, dass die eigene Preispolitik erfolgreicher ist. Insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen wird beim Thema Energieeffizienz nun durch die KfW unter die Arme gegriffen. Ein spezielles Programm fördert Unternehmen, die sich durch Energieberater informieren lassen und entsprechend anzuwendende Maßnahmen umsetzen.

Viele Unternehmen, gerade im produzierenden Gewerbe, verbrauchen Unmengen an Energie. Dass dies unvermeidbar für ihren wirtschaftlichen Erfolg ist, ist unbestritten. Dennoch kann man auch in diesen Fällen, durch gezielte Maßnahmen dazu beitragen, dass die Kosten nicht explodieren, sondern vielmehr trotzdem rückläufig sind.

Das KfW-Programm „Energieberatung Mittelstand“ fördert professionelle Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Freiberufler. Einzige Bedingung bei diesem Programm ist, dass die jährlichen Energiekosten größer als 5.000 Euro sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, steht einer Teilnahme an dem Programm nichts mehr im Weg. Das Programm hilft aufzuzeigen, was viele überhaupt nicht wissen – in einigen Bereichen kann man mit der richtigen Methode bis zu 20 Prozent Kosten und Energie einsparen. Dieses Ergebnis ist durchaus beachtlich und nicht zu unterschätzen.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden in der Regel an den hohen Energiekosten, da sie sie meist nicht entsprechend weitergeben können. Umso wichtiger ist es für sie, sich über Möglichkeiten zu informieren, um diese Problematik abzuschaffen. Der Weg über einen qualifizierten Energieberater ist also durchaus ratsam und sinnvoll. Beantragen kann man eine solche Beratung bei dem Regionalpartner der KfW. Dabei handelt es sich üblicherweise um die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Energieagenturen der Länder oder kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Beratung – die Initialberatung oder die Detailberatung. Bei der Initialberatung handelt es sich um eine einmalige Beratung durch einen Energieberater, die mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, sofern sie binnen drei Monaten nach Zusage umgesetzt wird (max. 1.280 Euro). Die Detailberatung ist meist mehrtägig und der Energieberater erstellt ein komplettes Konzept für energetische Verbesserungen. Hier liegt der Zuschuss bei 60 Prozent (max. 4.800 Euro) bei Umsetzung innerhalb von acht Monaten nach der Zusage.

Neben dem Zuschuss für die Beratung durch einen Energieberater, fördert die KfW dann auch die spätere Umsetzung des erarbeiteten Konzepts. Werden somit Einsparmöglichkeiten gefunden, können die Unternehmen oder Selbstständigen Kredite aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm zinsgünstig und langfristig in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung für eine Darlehenszusage ergibt sich aus der Art der Investition selbst. Handelt es sich also um eine Neuinvestition, muss die Energieeinsparung mindestens 15 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt betragen. Im Falle einer Ersatzinvestition, wie einem Austausch der Heizungsanlage, muss das Einsparpotenzial bei mindestens 20 Prozent liegen, bewertet nach dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Entscheidet man sich hingegen für eine Sanierung oder den Neubau von Gebäuden, so müssen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 eingehalten oder unterschritten werden. Dass diese Ziele erreicht werden, muss dann in der Anlage zum Kredit von einem Energieberater bestätigt werden.

Ist das Darlehen nun bewilligt, stehen bis zu 25 Mio. Euro je Vorhaben zur Verfügung. Liegt jedoch ein Nachweis hinsichtlich einer außerordentlichen Förderungswürdigkeit vor, kann die Summe noch größer sein. Der jeweilige Zinssatz des Kredites definiert sich aus der Bonität, der Besicherung und der Größe des entsprechenden Unternehmens. Im Rahmen des Programms „Energieeffizienz im Mittelstand“ bedeutet dies für kleine und mittlere Unternehmen einen niedrigen Zinssatz von gerade einmal 1 Prozent p.a. effektiv. Die Hausbank ist im Übrigen der Ansprechpartner für den Kreditantrag, der natürlich vor der eigentlichen Investition gestellt wird.

Seit Oktober 2012 können Unternehmen auch wählen, einen Investitionszuschuss anstatt eines Kredites in Anspruch zu nehmen. Durchgeführt wird dieses Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gewährleistet ist diese Maßnahme durch die „Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“ vom Bundeswirtschaftsministerium. Dabei sind sowohl der Ersatz einzelner Anlagen oder Aggregate als auch die Durchführung einer systematischen Optimierung förderungsfähig. Bei der systematischen Optimierung muss ein unternehmensindividuelles Konzept mindestens zwei Querschnittstechnologien sowie die technischen Systeme ersetzen oder erneuern.

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass das jeweilige Unternehmen mindestens 5.000 Euro netto bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen bzw. mindestens 30.000 Euro netto bei der Durchführung einer systematischen Optimierung investiert. Bei der letztgenannten Maßnahme muss auch ein Energieberater hinzugezogen werden, der seinerseits ein Energiesparkonzept erarbeiten muss. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eines, welches ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen kann, so kann das benötigte Konzept auch durch eine unternehmensinterne Fachkraft erstellt werden. Im Falle des externen Energieberaters wird ein Zuschuss von 60 Prozent (max. 3.000 Euro)der Beratungskosten durch die KfW gewährt.

Bei kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten liegt die Förderung für eine Einzelmaßnahme bei 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Im Falle einer systematischen Optimierung ist die Höhe der Energieeinsparung die Maßgabe. Bei 25 bis 35 Prozent wären das demnach 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei einer Einsparung über 35 Prozent ist die Förderhöhe 30 Prozent. Für jeden Antragssteller ist die Förderung allerdings auf 100.000 Euro beschränkt.

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