Viele Jahre führte man Verhandlungen über die Behandlung und Anwendung der Erbschaftssteuer. Aktuell wurde von der Politik nun endlich ein Kompromiss gefunden. Andernfalls hätte das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Dennoch stößt der Kompromiss im Handwerk nicht nur auf Zustimmung. Aber so verhält es sich nun mal mit Kompromissen. Die Verhandlungspartner müssen sich in irgendeiner Form entgegenkommen. Insgesamt werden wohl aber vor allem Familienbetriebe zusätzlich belastet.
Wer die Diskussionen rund um die Erbschaftssteuer verfolgt hat, kennt die Schwierigkeiten der Politik, eine Einigung zu finden. So richtig gelungen ist das wohl immer noch nicht, aber zumindest konnte man einen Kompromiss erzielen. Dieser wird vom Handwerk sehr different betrachtet. So ist man mit der einen oder anderen Lösung zwar zufrieden. Jedoch stößt nicht alles, worauf sich die Verhandlungspartner geeinigt haben auf Zustimmung.
Regelung zur Lohnsummengrenze begrüßt
Hinsichtlich der Regelung zur Lohnsummengrenze zeigt sich das Handwerk sehr erfreut. Denn hier wurde an der bestehenden Vorgabe festgehalten. So entfällt die Grenze von fünf Beschäftigten bis zu der einen Nachweis eine Lohnsummenregelung. Kleine Betriebe können sich also weiterhin über bürokratische und steuerliche Entlastung freuen. Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischer Handwerkstags, fasst zusammen: „Ein Kompromiss kann nie allen Seiten gerecht werden, trotzdem ist die jetzige Einigung in jedem Fall besser als nichts. Dem Bundesverfassungsgericht das Feld zu überlassen, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung.“
Höhere Belastung für Familienbetriebe
Diese Meinung unterstreicht auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Dem ZDH ist vor allem wichtig, dass nun für alle Beteiligten eine gewisse Rechtssicherheit besteht, mit der man entsprechend umgehen kann. Für den ZDH steht jedoch auch fest, dass mit der Reform der Erbschaftssteuer auf jeden Fall die Familienbetriebe des Handwerks eine höhere Belastung hinnehmen müssen.
Denn für den ZDH ist insbesondere die Stundungsregelung ein Punkt, der Familienbetriebe bei Betriebsübergaben blockieren wird. So wurde laut der Reform festgehalten, dass Erben unter gewissen Umständen die Möglichkeit einer Stundung der Erbschaftsteuer haben sollen. Dies würde der Fall sein, sobald ein Erbe die finanzielle Last der Erbschaftssteuer nicht tragen könne. Hier hätte er nun die Möglichkeit einer siebenjährigen Stundung seitens der Politik. Allerdings würden ab dem zweiten Jahr dafür Zinsen anfallen. Momentan bestünde jedoch die Möglichkeit, dass die Erben noch für zehn Jahre eine zinsfreie Stundung erwirken können. Sobald dies jedoch entfällt, sorgen die Zinsen natürlich für eine zusätzliche finanzielle Belastung, die wiederum Investitionen in den Betrieb verringern.
Kritik bleibt auch nach der Reform
Für den ifo-Präsidenten Clements Fuest stellt sich die Reform noch drastischer dar und so bringt er es wie folgt auf den Punkt: „Die Politik hangelt sich von einer hochkomplizierten Regelung zur nächsten, in dem eigentlich richtigen Bemühen, Arbeitsplätze und Firmen zu sichern beim Übergang in die nächste Generation. Es wäre besser, den Gordischen Knoten zu durchschlagen, alle Ausnahmen abzuschaffen und acht Prozent auf jede Form von Vermögen zu erheben, egal ob Firmen, Immobilien, Aktien, Bargeld oder andere Arten.“