Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen: neuer Erlass am Bau
Das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium haben einen Erlass veröffentlicht, der das Thema Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für die gesamte Baubranche einheitlich regeln soll. Eine Stoffpreisklausel soll die Preissprünge im gesamten Bauprojekt abfangen. Die Länder und Kommunen müssen dem Erlass jetzt zustimmen. Bisher haben unter anderem in Baden-Württemberg viele Vergabestellen Gleitklauseln in den Verträgen abgelehnt.
Das Baugewerbe begrüßt den Vorschlag von Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing, der eine einheitliche Regelung vorsieht. "Engpässe bei Baustoffen und Preissprünge bestimmen derzeit das Baugeschehen und machen eine seriöse Kalkulation von Bauprojekten zunehmend unmöglich", kritisiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). “Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage begrüßen wir den Erlass des Bundes ausdrücklich.” Preissprünge sollen mit der neuen Klausel während der Bauphase abgefedert werden. Bisher wurde das von vielen Vergabestellen abgelehnt, da im Baukostenindex keine Änderungen festgestellt wurden. Mit dem neuen Erlass soll das Problem behoben werden. Dieser sieht Stoffpreisklauseln für Bitumen und Stahl vor. Damit könnten die Bauunternehmen nun wieder Angebote abgeben.
Verkürzung des Mindestabstands von Angebotsabgabe und Einbau
Pakleppa betont ferner, dass damit die Zeit zwischen Angebotsabgabe und Einbau von sechs auf einen Monat verkürzt werden könne. Dadurch werden auch kurzzeitige Bauprojekte in die Stoffpreisklausel mit einbezogen. Das sei angesichts der rasant steigenden Preise ein wichtiges Signal. Von den Ländern und Kommunen wird jetzt gefordert, den Erlass zu übernehmen.
Baugewerbe fordert Erlass auch auf Länderebene
Auch die Bauwirtschaft in Baden-Württemberg begrüßt den neuen Erlass. Der Verband fordert derweil eine entsprechende Regelung auch für Baden-Württemberg. Damit würden die Bauunternehmen mit den Stoffpreisänderungen und Lieferengpässe nicht allein gelassen werden. Die Mehrkosten verteilen sich mit dem neuen Erlass auf Auftraggeber und Auftragnehmer. Bisher war es Praxis, dass die Bauunternehmen die Mehrkosten allein tragen mussten. "Wir erwarten, dass jetzt auch das Land Baden-Württemberg sowie die hiesigen Kommunen diesen Erlass in gleicher Weise übernehmen", fordert Hauptgeschäftsführer Thomas Möller. Ebenso wichtig sei die Verkürzung des Mindestabstands zwischen Angebotsabgabe und Einbau von sechs auf einen Monat. So könnten auch kurz laufende Bauverträge in die Preisgleitung einbezogen werden. Stoffpreisänderungen durch Lieferengpässe sind von beiden Seiten zu tragen, sollte dem Vorschlag zugestimmt werden. Der Bauverband begrüßt daher auch den Bundeserlass.
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Ich bin der Meinung das die Stoffpreisklausel nicht nur für Stahl und Bitumen gelten darf, da andere Baustoffe wie z.B. Glas- und Steinwolle von extremen Preiserhöhungen seit Januar 2021 betroffen sind. Ich bin seit 40 Jahren im Baustoffhandel tätig und die längerfristige Angebotsbindung ist inzwischen unmöglich. Im trockenen Innenausbau werden Preisanfragen oft viele Monate vor Baubeginn abgefragt.