LKW-Maut: Baugewerbe fordert Erhalt der Handwerkerausnahme
Es regt sich Protest im Baugewerbe, denn die LKW-Maut erhitzt erneut die Gemüter. Bisher galt eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge, die Material zur Baustelle bringen. Durch diese Handwerkerausnahme waren Bauunternehmer und Handwerker von der Maut befreit. Doch derzeit diskutiert der Verkehrsausschuss des Bundestags über eine Anpassung der Mauthöhe. Denn geht es nach dem Willen der Regierung, sollen Transporter und leichte LKW ab 3,5 Tonnen künftig in jedem Fall mautpflichtig werden. Dagegen wehrt sich das Baugewerbe.
In Deutschland waren Handwerkerfahrzeuge bisher von der LKW-Maut ausgenommen. Doch das soll sich in Zukunft ändern, denn die Regierung will die Mauthöhe anpassen. Ab dem Jahr 2024 sollen demnach auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen mautpflichtig werden. Das würde auch die Handwerkerfahrzeuge betreffen. "Aktuell gilt in Deutschland bezüglich der LKW-Maut eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). "Das muss auch künftig so bleiben."
Handwerkerausnahme muss bestehen bleiben
Bisher wird zwar nur die Höhe der Maut diskutiert. Es darf dabei jedoch nicht vergessen werden, dass es für Handwerkerfahrzeuge eine Ausnahmeregelung gibt. Handwerker und Bauunternehmer, die lediglich Material zur Baustelle bringen, damit es dort selbst verbaut werden kann, müssen auch weiterhin von der LKW-Maut befreit werden. Doch geht es nach dem Willen der Regierung, dann soll ab dem Jahr 2024 eine Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gezahlt werden. Pakleppa verweist auf den Koalitionsvertrag und erinnert, dass demnach lediglich Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 Tonnen eine Maut bezahlen müssten. "Alles andere wäre eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft", so Pakleppa.
LKW-Maut an die europäische Vorlage anpassen
Im Februar 2022 hatte das Europaparlament die Eurovignetten-Richtlinie angenommen, die auch die Handwerkerausnahme beinhaltete. Damit können die EU-Mitgliedsstaaten Ausnahmen machen und die Maut für bestimmte Fahrzeuge erlassen. Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen werden dann von der Maut ausgenommen, sofern sie Ausrüstung, Material und Maschinen befördern. Jetzt geht es darum, für Deutschland die europäische Vorlage umzusetzen, allerdings mit der Handwerkerausnahme. Diese Ausnahme ist in Deutschland zwingend notwendig, da die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht erheblich belastet werden würden. Das deutsche Mautnetz umfasst neben den Autobahnen auch die Bundesstraßen und erstreckt sich damit mittlerweile auf insgesamt 52.000 Kilometer.
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