LKW-Maut: Handwerkerausnahme verhindert Baukosten-Explosion

Foto: Roland Riethmüller

Der Deutsche Bundestag hat die Novellierung der LKW-Maut mit Bestätigung der Handwerkerausnahme beschlossen. Die Maut galt bisher für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Ab Juli 2024 sollen nun LKWs schon mit über 3,5 Tonnen die Maut bezahlen, das Baugewerbe ist allerdings ausgeschlossen. Kritisch wird jedoch betrachtet, dass das Anwohnerparken für das Baugewerbe nicht geregelt wurde.

Die Novellierung der Maut für LKWs ist durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Bisher mussten Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen die Maut bezahlen. Ab Juli 2024 soll die Maut auch für LKWs des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen Maut entrichtet werden. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. „Angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage ist das ein wichtiges Signal an die Baubranche“, freut sich Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material- und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern.“ So sei laut Pakleppa die Handwerkerausnahme der LKW-Maut ein wesentlicher Schritt, um Zukunftsaufgaben nicht zu behindern.

LKW-Maut und Handwerkerausnahme – Wichtige Weichen sind gestellt

„Der Bundestag hat mit seinen Beschlüssen wichtige Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik gestellt: Genehmigungsverfahren werden beschleunigt und erste Schritte zur Berücksichtigung der spezifischen Mobilitätsbedürfnisse des Handwerks werden getan“, bestätigt auch Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Dabei sieht er vor allem die Handwerkerausnahme zur LKW-Maut positiv. So werden die handwerklichen Betriebe finanziell nicht noch mehr belastet. Kritisch äußert sich Schwannecke zur Erhöhung der bereits bestehenden Maut für LKWs ab 7,5 Tonnen bereits im Dezember 2023. Das würde eine Kostensteigerung für das Handwerk und die Verbraucher bedeuten.

Weitere Entlastungen im Straßenverkehr nötig

Positiv aus Sicht des Handwerks ist das Gesetz zur Planungsbeschleunigung im Verkehrswegebau. Positiv ist auch, dass die lokalen Behörden mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes mehr Spielraum bekommen. Unverständnis kommt leider auf, weil sich der Bundestag nicht dazu aufraffen konnte, das Anwohnerparken unter Berücksichtigung der Betriebe weiterzuentwickeln. Bisher liegt nur ein Prüfungsauftrag vor. Das enttäuscht und reicht nicht aus. Deshalb müssten im Straßenverkehrsrecht Anpassungen vorgenommen werden. Die Bedürfnisse der unterschiedlichen Teilnehmer am Straßenverkehr müssten stärker berücksichtigt werden. die Handwerkerausnahme zur LKW-Maut allein reicht nicht aus.

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