Mängel im Hausbau - überwiegend während Gewährleistung

News | Frank Kessler | 15.03.2022
Mängel im Hausbau - überwiegend während Gewährleistung
Foto: Roland Riethmüller

Bei Dreiviertel aller Neubauten werden Mängel nach der Abnahme, aber immer noch während der Gewährleistung sichtbar. Das zeigt eine aktuelle Studie. So treten viele Fehler erst nach der Inbetriebnahme auf. Manche sind auch erst dann erkennbar, wenn Folgeschäden entstehen. Die Studienergebnisse machen ebenfalls deutlich, dass klar beschriebene und zugeordnete Mängel schneller beseitigt werden. Es hat sich aber auch gezeigt, dass viele Unstimmigkeiten doch nur über ein Gerichtsverfahren geklärt werden können.

Mängel am Neubau werden oft erst dann sichtbar, nachdem ein Bauvorhaben abgeschlossen wurde. So treten bei Dreiviertel aller privaten Neubauten Mängel während der Gewährleistungszeit auf. Das ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Bauforschung im Auftrag vom Bauherren-Schutzbund (BSB). Dabei wurden bei 40 Prozent der Gebäude Fehler an der Konstruktion entdeckt. Fehler an der technischen Gebäudeausrüstung wiesen 38 Prozent auf. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kennt die Gründe dafür: "Bauen wird insgesamt immer anspruchsvoller. Dadurch steigt auch die Fehleranfälligkeit - vor allem bei mehrschichtigen Bauteilen und der Anlagentechnik." Weiter betont er, dass eine detaillierte Planung und eine fachgerechte Ausführung die Grundvoraussetzung dafür sei, dass ohne Mängel gebaut werde.

Viele Mängel treten erst nach der Inbetriebnahme des Gebäudes auf

Dabei ist es fast unvermeidbar, dass viele der entdeckten Fehler erst nach Fertigstellung innerhalb der Gewährleistung auffallen. So werden beispielsweise Schäden bei Abdichtarbeiten erst durch Leckagen sichtbar. Fehlerhafte Heizungen wurden auch erst im ersten Winter festgestellt. Und statische oder baukonstruktive Fehler führen oft erst nach dem Einzug zu Rissen. Nach der Abnahme ist mit 50,6 Prozent die Rissbildung der am häufigsten genannte Mangel. Fehler, die auf Feuchtigkeit zurückzuführen sind, liegen bei 32,2 Prozent. Farb-/Putzablösungen und Materialausbrüche treten in 28,2 Prozent der Neubauten auf. Fehlerhafte Heizung und Elektroinstallation werden in jeweils 12,6 Prozent der Fälle und unzureichender Schallschutz in 6,9 Prozent angezeigt. Dabei ist es jedoch für die Bewohner oft schwer zu beurteilen, ob es sich um Mängel oder hinzunehmende Unregelmäßigkeiten handelt.

Nach der Abnahme werden im Erscheinungsbild mit 27,6 Prozent die meisten Fehler an der Fassade bemerkt. Die Innenwände kommen ebenso wie die Heizungsanlagen und auch die Fenster auf jeweils 26,4 Prozent. Der Boden- und Wandbelag ist zu 16,1 Prozent und Estrich/Innenputz zu 14,9 Prozent mängelbehaftet. Bei der Dachdeckung und Dachabdichtung liegt der Wert bei 10,3 Prozent.

Sorgfältige Beschreibung hilft bei Behebung der Mängel

Die Studienergebnisse machen ferner deutlich, dass klar und umfassend beschriebene Fehler oft sehr viel schneller behoben wurden. Das trifft auf 43 Prozent der erfassten Schäden zu. Ein Viertel der Bauschäden wurde nicht behoben. Der Ablauf hat auch gezeigt, dass 14 Prozent durch ein Gerichtsverfahren geklärt werden mussten. Für die Verbraucher bedeutet das einen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Hingegen konnten 77 Prozent der strittigen Fälle mit dem Auftraggeber geklärt werden. Bei den Beseitigungskosten gab es erhebliche Unterschiede. In 20 Prozent der Fälle lagen die Kosten bei unter 500 Euro und bei 25 Prozent bei 10.000 Euro und mehr.

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