In Deutschland steht eine Reform des Einwanderungsgesetzes an. Ziel ist die Erleichterung bei der Zuwanderung von Fachkräften. So wäre eine vereinfachte Zuwanderung eine große Hilfe in Bezug auf den Fachkräftemangel. Noch gibt es zu viele Hürden. Darüber hinaus müsste ebenfalls der restriktive Familiennachzug gelockert werden. Die Rahmenbedingungen für die Fachkräfteeinwanderung wurde vom Bundeskabinett kürzlich weiterentwickelt. Ohne die Einwanderung von Fachkräften ist die Aufgabenlast am Bau nicht zu bewältigen.
Das Bundeskabinett hat eine Reform des Einwanderungsrechts beschlossen. Das Baugewerbe erhofft sich viel davon, schließlich hat man große Erwartungen. “Schon lange drängen wir auf eine Entfristung der Westbalkanregelung”, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). “Auch wenn die Bauwirtschaft seit 2012 mehr als 200.000 Beschäftigte zusätzlich eingestellt und die Ausbildungszahlen um 25 Prozent gesteigert hat, zählen viele Bauberufe zu den sogenannten Engpassberufen.“ Bis zum Jahr 2030 würden demnach rund 120.000 Fachkräfte altersbedingt fehlen. Die Baubranche rechne damit, dass die Regierung die Zuwanderung von Fachkräften erleichtert. Das gelte auch für ungelernte Fachkräfte, denen es leichter gemacht werden sollte, in Deutschland zu arbeiten. Dafür müssten aber Hürden gesenkt und der Familiennachzug erleichtert werden. Die großen Bauvorhaben, die auf Deutschland zukommen, seien sonst nicht zu meistern.
Mehr Zuwanderung ist für das Baugewerbe ein gutes Signal
„Es ist richtig und aus Sicht des Handwerks gut, dass die Bundesregierung mit ihren im Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für die Erwerbsmigration nach Deutschland umfassend weiterentwickelt”, freut sich auch Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). “Denn um dauerhaft die Fachkräftebasis für die deutsche Wirtschaft und das Handwerk zu sichern, sind auch unsere Betriebe immer stärker auch auf ausländische Arbeits- und Fachkräfte angewiesen.“ Doch die neuen Regeln würden nur dann zu mehr Zuwanderung führen, wenn die Betriebe diese auch anwenden würden. Das Zuwanderungsrecht dürfe sich auf keinen Fall verschlechtern, vielmehr müsse die Bürokratie abgesenkt werden. Die Vergabe von Visa müsste zügiger vorangehen, und die Ausländerbehörden müssten sich auf die neue Situation einstellen.
Fachkräfteeinwanderung mit Drei-Säulen-Modell
Das Drei-Säulen-Modell sieht einerseits eine Zuwanderung vor für Fachkräfte mit einer ausländischen Berufsausbildung, die anerkannt ist. Darüber hinaus würden Fachkräfte mit einer nachgewiesenen Berufserfahrung berücksichtigt und die Einführung einer sogenannten Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche eingeführt werden. Allerdings dürfe dieses Modell nicht dazu führen, dass Zuwanderer ausgeschlossen werden, die keine ordentliche Ausbildung mit Abschluss haben. Die bisherigen Erfahrungen im Handwerk hätten gezeigt, dass viele Menschen aus anderen Staaten über gute handwerkliche Kompetenzen verfügen. Dieses Potenzial müsse zur Fachkräfteeinwanderung herangezogen werden. Wer nur eine reine Berufserfahrung hat, dem sollte eine Alternative zur Berufsanerkennung angeboten werden.