Immer wieder kommt es auf den Baustellen zu gefährlichen Unfällen mit schweren Kopfverletzungen, die manchmal sogar tödlich enden. Obwohl die Betroffenen einen Kopfschutz getragen hatten, wie konnte es zu diesen schweren Verletzungen kommen? Der Grund dafür bestand darin, dass der Bauhelm verrutscht oder sogar abgefallen war. Deshalb fordert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) Helme mit Vier-Punkt-Kinnriemen.
Wer auf einer Baustelle ohne Schutzhelm arbeitet, ist leichtsinnig. Oftmals kann das tragische Folgen haben. Vorausschauend sollen Gefahren erkannt werden, bevor sie erst überhaupt entstehen können. Deshalb ist das Tragen von Schutzhelmen besonders auf den Baustellen so wichtig. Schnell hat sich der Arbeiter den Kopf an einem Gerüst angestoßen oder kann von wegfliegenden Gegenständen verletzt werden. Zu den häufigsten Unfallursachen gehören herabfallende Teile, wie zum Beispiel Schrauben. Bereits ein 300 Gramm schweres Werkzeug kann beim Fall aus zehn Metern Höhe eine ähnlich schwere Verletzungen zufügen wie ein 15 Kilo-Brocken aus einer Höhe von 20 Zentimetern.
Es lauern noch andere Gefahren
Schwerste Kopfverletzungen können aber auch trotz Helm entstehen. Fällt dieser nämlich beim Sturz ab und landet der Betroffene mit dem Kopf auf den Boden, geht das selten glimpflich aus. Die BG Bau hat allein im Jahr 2017 rund 6.500 Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen verzeichnet. Die Dunkelziffer dürfte noch höher sein. Denn kleinere Unfälle, die nicht zu Ausfallzeiten geführt haben, sind nicht meldepflichtig. Viele der gemeldeten Unfälle wären glimpflicher ausgegangen, wenn die Betroffenen einen Helm mit Kinnriemen getragen hätten. Deshalb fordert die BG Bau das Tragen eines Helms mit Vier-Punkt-Kinnriemen. Sie erhöhen nicht nur den Tragekomfort sondern können auch nicht so leicht abfallen. Als Beispiel: Ein normaler Bergsteigerhelm erfüllt nicht die Anforderungen, wie sie für Baustellen gelten. Beim Kauf von Baustellenhelmen muss darauf geachtet werden, dass der Bauhelm auch für diesen Zweck geeignet ist. Das erkennt man daran, dass er die Industrienorm EN 397 besitzt. Die Arbeitgeber sind deshalb in der Pflicht, für den geeigneten Kopfschutz zu sorgen. Die BG Bau fördert sogar durch Prämien die Anschaffung geeigneter Helme für ihre gewerblichen Mitgliedsunternehmen. Vorsorge ist besser als Nachsicht. Nur mit der richtigen Ausrüstung für die Mitarbeiter können Unfälle auf Baustellen zwar nicht verhindert, aber die Folgen deutlich gesenkt werden.
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Schutzhelme nach DIN 397