Meisterprüfung - wie man die Kosten steuerlich geltend macht
Die Meisterprüfung und deren Vorbereitung sind mit hohen Kosten verbunden. Gibt der Arbeitgeber nichts zu den Ausgaben dazu, können diese bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt auch für die Fahrtkosten und die Verpflegungsaufwendungen.
Je nach Dauer der Kurstage können auch Werbungskosten berücksichtigt werden. Dabei fließt das Aufstiegs-BAföG nicht in die Steuererklärung ein, da es steuerfrei ist. Wichtig ist, dass alle Ausgaben dokumentiert und aufbewahrt werden.
Wer seinen Meister machen möchte, der muss viel Geld investieren. Manche Arbeitgeber übernehmen die Ausgaben. Wer aber nicht dieses Glück hat, kann die Kosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Gebühr für die Prüfung, den Vorbereitungskurs und das Meisterstück können ebenfalls abgesetzt werden. Darüber hinaus kommen auch noch Fahrtkosten und Verpflegungsaufwendungen in Betracht. "Es ist sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen oder die Kosten für Fahrkarten genau aufzulisten, wenn man öffentliche Verkehrsmittel nutzt", rät Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs III – Meisterprüfung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. "Sogar Fahrten zu Lerngruppen können nach demselben Prinzip in die Einkommensteuererklärung einfließen."
Was kann noch im Zuge der Meisterprüfung steuerlich berücksichtigt werden?
Überschreiten einzelne Kurstage die Dauer von mehr als acht Stunden, so kann eine Verpflegungsmehraufwendung pro Tag in Höhe von 14 Euro als Werbungskosten abgezogen werden. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden dürfen sogar 28 Euro geltend gemacht werden. Das gilt aber nur für maximal drei Monate. Einzige Ausnahme ist, wenn der Meisterkurs nicht mehr als zweimal in der Woche besucht wird. Außerdem braucht sich keiner darüber Gedanken zu machen, dass das Aufstiegs-BAföG mit in die Steuererklärung einbezogen wird. Paragraf 3 Nummer 11 des Einkommensteuergesetzes regelt klar und deutlich, dass diese Förderung zu 100 Prozent einkommenssteuerfrei ist. In jedem Fall lohnt es sich, alle Kosten, die durch die Meisterausbildung und -prüfungen entstanden sind, gut zu dokumentieren und alle Belege zur Nachweispflicht aufzubewahren", so Dirks.
Auch Kosten nach der Meisterprüfung in der Einkommensteuererklärung angeben
Nach der Meisterprüfung und Beginn der Tilgungsphase können die Zinsen als Werbungskosten veranschlagt werden. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Einkommensteuererklärung die Dienste eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch zu nehmen. Alle Unterlagen müssen zur Nachweispflicht aufbewahrt werden. Auf jeden Fall lässt sich ein großer Teil der Kosten für die Meisterprüfung durch die Steuerklärung wieder hereinholen.
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