Mindestlohn am Bau: keine Einigung über Tarifstruktur

News | Frank Kessler | 02.03.2022
Mindestlohn am Bau: keine Einigung über Tarifstruktur
Foto: Roland Riethmüller

Die Verhandlungen über einen neuen Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe wurden für gescheitert erklärt. Die Positionen der Tarifparteien liegen zu weit auseinander. Während die Arbeitgeber Komplexität reduzieren möchten und auf einen einzigen bundesweiten Bau-Mindestlohn setzen, halten die Arbeitnehmer an der bisherigen Tarifstruktur fest. Gleichzeitig wird Kritik geäußert, dass angesichts des Fachkräftemangels ein Pochen auf Abschaffung des zusätzlichen Mindestlohns nicht verständlich sei.

Zum 31. Dezember 2021 ist der alte Mindestlohnvertrag im Bauhauptgewerbe ausgelaufen. Daher haben die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) als Arbeitnehmervertreter sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) als Arbeitgebervertreter in drei Verhandlungsrunden über die Struktur und Höhe eines neuen Branchenmindestlohns verhandelt. Doch obwohl in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre verhandelt wurde, konnte keine Einigung erzielt werden. Die Positionen der Tarifparteien liegen zu weit auseinander. So wurden die Verhandlungen um den neuen Mindestlohn im Bauhauptgewerbe am Montag offiziell durch die Arbeitnehmervertreter für gescheitert erklärt und die Schlichtung ausgerufen.

Keine Einigung um Mindestlohn

Der große Streitpunkt ist die Tarifstruktur. Die Arbeitgebervertreter haben der Gewerkschaft signalisiert, die gemeinsame Mindestlohnstrategie mit einer klaren und einfach zu kontrollierenden Struktur fortsetzen zu wollen. Doch die Reduzierung auf einen einzigen bundesweiten Bau-Mindestlohn wird von der Gewerkschaft abgelehnt. Sie möchten an der derzeitigen Struktur aus einem unteren Mindestlohn 1 und einem Mindestlohn für Beschäftigte der Lohngruppe 2 in den Tarifgebieten West und Berlin festhalten. Folglich kann über einen neuen Mindestlohn erst dann verhandelt werden, wenn man in Sachen Struktur auf einen Nenner gekommen ist. Die Bauwirtschaft erkennt zwar an, dass die Gewerkschaft einen Ansatz mit dem rechtlichen Maximum einbrachte. Doch lehnen es die Arbeitgeber nach wie vor ab, in Bezug auf bußgeldbewährte Vorgaben und Zollkontrollen mit Komplexität zu arbeiten.

Tarifstruktur schützt regelkonforme Arbeitgeber

Die Arbeitnehmervertreter zeigen sich gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel verwundert über diese Haltung zur aktuellen Tarifstruktur. "Es ist ein über Jahrzehnte bewährtes Modell und schützt vor allem die Arbeitgeber, die sich an die Regeln halten und ordentliche Tariflöhne zahlen", betont IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. So lag der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe bisher bei 12,85 Euro und bei den Facharbeitern im Westen und Berlin bei 15,70 Euro. Der allgemeine Mindestlohn liegt derzeit bei 9,82 Euro. Im Juli steigt er dann auf 10,45 Euro und im Oktober nochmal auf zwölf Euro.

Kritik an Arbeitgeberhaltung

Die Baugewerkschaft kritisiert, dass die Arbeitgeber erst dann ein Angebot für einen neuen Mindestlohn 1 vorlegen möchten, wenn auf den Mindestlohn 2 komplett verzichtet wird. In Zeiten des Fachkräftemangels sei das völlig unverständlich. "Die Methode ‘friss oder stirb' funktioniert bei uns nicht - Verhandlungen gehen anders", erklärt Burckhard. Nach dem Scheitern der Verhandlungen ist die Schlichtung für Ende März vorgesehen.

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