Mindestlohn Baugewerbe: Gewerkschaft akzeptiert Schlichterspruch

Mindestlohn Baugewerbe: Gewerkschaft akzeptiert Schlichterspruch
Foto: Roland Riethmüller

Nach kontroversen Diskussionen hat die Bundestarifkommission der IG Bau dem Bundesvorstand empfohlen, dem Schlichterspruch zum Mindestlohn im Baugewerbe zuzustimmen. Die Abschaffung des Branchenmindestlohnes wäre im Hinblick auf den Fachkräftemangel das falsche Signal gewesen. Die Arbeitnehmervertreter hoffen jetzt, dass die Bauarbeitgeber ihrerseits den Schlichterspruch ebenfalls annehmen. Sie haben bis Ende der Woche Zeit, darauf zu reagieren.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat eine Empfehlung ausgesprochen, den Schlichterspruch für das Baugewerbe anzunehmen. „Sicherlich haben wir auch Bauchschmerzen bei dem erzielten Kompromiss, aber wir kommen unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nach”, berichtet der IG Bau-Bundesvorsitzende Robert Feiger über die heftigen Kontroversen vor der Abstimmung. “Die Abschaffung des Branchenmindestlohnes, er lief Ende des vergangenen Jahres aus und lag bei 12,85 Euro, wäre für die Baubranche mit den großen Aufgaben, die vor ihr liegen bei gleichzeitig hohem Fachkräftebedarf, fatal.“ Damit hoffe er auch, dass die Bauarbeitgeber dem Schlichterspruch zustimmen werden. Zeit ist noch bis Freitag, den 8. April. Gleichzeitig erklärt Feiger, dass der Gesetzgeber in der Pflegebranche gleich drei Mindestlöhne eingeführt habe, denn auch hier herrsche Fachkräftemangel. Denn der Mindestlohn sei ein Erfolgsmodell der Bauwirtschaft, das einen fairen Wettbewerb garantiere.

Schlichterspruch zum Mindestlohn im Baugewerbe

Der Schlichterspruch des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Professor Doktor Rainer Schlegel, sieht eine Erhöhung des Mindestlohns I um jeweils 60 Cent im nächsten und übernächsten Jahr vor. In den Jahren 2025 und 2026 soll sich die unterste Lohngrenze an der vergangenen Teuerungsrate orientieren. Der Mindestlohn II für Facharbeiter im Westen soll Ende des Jahres wegfallen. Bisher betrug dieser bis zum 31. Dezember 2021 15,70 Euro. Zukünftig soll der Branchenmindestlohn im Baugewerbe in Abhängigkeit zur zwischen den Tarifparteien ausgehandelten tariflichen Ecklohngruppe angepasst werden. Der Schlichterspruch ist ein wichtiger Punkt, damit die Tarifautonomie in der Bauwirtschaft erhalten bleibt und das ohne staatlichen Einfluss auf die Höhe des Branchenmindestlohns. In der Bundestarifkommission sind rund 100 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. Auf der Arbeitgeberseite müssen nun noch in dieser Woche die Gremien des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) über den Schlichterspruch entscheiden.

Kommentare

0 0 votes
Wie gefällt Ihnen dieser Artikel?
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments

Dieser Beitrag hat Ihnen gefallen?

Dann melden Sie sich doch gleich an zum kostenlosen E-Mail-Newsletter und lassen sich über weitere Neuigkeiten wöchentlich informieren!

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

Das könnte Sie auch interessieren

Newsletter

Verpassen Sie nichts mehr mit unserem kostenlosen Newsletter. So werden Sie frühzeitig über anstehende Veranstaltungen informiert und bleiben immer auf dem neusten Stand.

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.