Mindestlohn-Einigung zu Lasten ostdeutschen Handwerksbetriebe

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Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.

Nachdem kürzlich der Tarifkonflikt des Deutschen Bauhauptgewerbes mit einem Schlichterspruch beigelegt wurde, kritisiert nun der Zweckverbund Ostdeutscher Bauverbände e.V. (ZVOB) energisch die Bedingungen. Die Tarifeinigung gehe komplett an den Interessen der ostdeutschen Baubetriebe vorbei, äußerte sich ZVOB-Präsident Jochen Forßbohm. Laut ZVOB erfolge das „West-Diktat der Mindestlöhne ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Bedingungen in Ostdeutschland“.

ZVOB-Präsident Forßbohm kritisiert dabei vor allem die enorme Erhöhung des ostdeutschen Mindestlohns ab dem 01.01.2012 auf zunächst 10,00 Euro und dann auf 10,25 Euro zum 01.01.2013. Das entspricht einer Erhöhung des Mindestlohn 1 um 50 Cent bis 2013. Im gleichen Zeitraum steigt der Mindestlohn 1 West lediglich um 5 Cent auf 11,05 Euro. Zwar werde damit auch eine Angleichung der unterschiedlichen Mindestlöhne erzielt, wichtige wirtschaftliche Belange der ostdeutschen Baubetriebe jedoch vernachlässigt. Forßbohm formuliert es provokativ: „An dem Schiedsspruch zeigt sich erneut die Ignoranz der westdeutschen Verbände hinsichtlich der enormen Probleme der ostdeutschen Bauwirtschaft.“

Der ZVOB vermutet aufgrund des Fehlens einer betrieblichen Basis in den ostdeutschen Tarifgebieten eine gewisse Gleichgültigkeit der Verhandlungspartner für die Entwicklung der Bauwirtschaft in den ostdeutschen Bundesländern. Mit der Einigung auf höhere Tariflöhne zeigen die Tarifparteien ihre Unkenntnis über die Realität. „Aufgrund der Billigmentalität der vergebenden Stellen, der ungebremsten Schwarzarbeit und des Konkurrenzdrucks spielten schon die in der Vergangenheit abgeschlossenen Lohntarifverträge in der Realität keine Rolle. Gleiches wird auch mit dem aktuellen Schlichtungsergebnis geschehen. Letztlich werden wieder nur Alibitarifverträge für die IG-BAU abgeschlossen.“ Forßbohm kündigt seine Unterstützung von ostdeutschen Verbänden im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes an, die gegen den Schiedsspruch sind.

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