Die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk konnten sich Mitte diesen Monats auf einen neuen Mindestlohn für die Branche einigen. Dabei steigt der Branchenmindestlohn 2 für gelernte Fachkräfte in zwei Stufen bis auf 14,10 Euro pro Stunde, während der Mindestlohn 1 für Helfertätigkeiten – ebenfalls in zwei Stufen – auf 12,60 Euro pro Stunde ansteigen soll.
Nach der Einigung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) steigt der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk deutlich an. In der ersten Stufe wird der Branchenmindestlohn 2 im Dachdeckerhandwerk am ersten Januar 2020 um 40 Cent auf 13,60 Euro angehoben, bevor er am ersten Oktober 2021 abermals ansteigt: um 50 Cent auf 14,10 Euro. Der Branchenmindestlohn 1 erhöht sich dagegen ab Anfang des Jahres 2020 um 20 Cent auf 12,40 Euro und ab dem ersten Oktober 2021 um nochmals 20 Cent auf 12,60 Euro. Enden soll der jetzt beschlossene Tarifvertrag am 31. Dezember 2021. Beide Tarifvertragspartner müssen dem Vertrag noch bis zum 14. August 2019 zustimmen.
Das Bauhauptgewerbe hat höhere Mindestlöhne
Mit dem neuen Mindestlohn wird das Dachdeckerhandwerk jedoch unterhalb des aktuellen Mindestlohns im Bauhauptgewerbe bleiben. Das zeigt ein Blick auf die Übersicht „Branchen-Mindestlöhne“ des deutschen Zolls. Dessen Fachbereich „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) hat unter anderem die Einhaltung der Mindestlöhne zu kontrollieren. In vielen Bundesländern liegt der Mindestlohn in der Lohngruppe 2 des Bauhauptgewerbes bei 15,20 Euro, während er in Berlin 15,05 Euro erreicht.
Niedriger als im Dachdeckerhandwerk sind dagegen die Mindestlöhne bei den Malern und Lackierern. Sie erreichen bei den gelernten Fachkräften ab Mai 2020 den Wert von 13,50 Euro und bei den ungelernten Helfern 11,10 Euro. Gültig sind diese Werte dann bis Ende April 2021.
Bei der Kontrolle der Mindestlöhne hapert es weiter
Gewerkschaften, Arbeitgeber und Politiker sind sich darin einig, dass der Mindestlohn nur bei funktionierenden Kontrollen wirken könne. Auch müsse die FKS mit deutlich mehr Personal ausgestattet werden. Denn nach wie vor gebe es zu viele Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter unter der Mindestlohn-Grenze beschäftigen: Mit diesen Worten wurde das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Stefan Körzell im April 2019 auf der Website des Norddeutschen Rundfunks (NDR) zitiert.
Insbesondere betroffen sind von der Beschäftigung unterhalb von Mindestlohngrenzen – laut Körzell – die Gaststättenbranche, die Land- und Fleischwirtschaft sowie das Transport- und das Baugewerbe. Ein branchenübergreifender allgemeiner Mindestlohn existiert seit dem ersten Januar 2015 in Deutschland. Die einzelnen Branchen können jeweils höhere Mindestlöhne tariflich vereinbaren.
Nachtrag 15.08.2019:
Das Verhandlungsergebnis wurde gestern von beiden Tarifvertragsparteien fristgerecht angenommen. Damit tritt der neue Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk im Januar nächsten Jahres in Kraft.
„Uns ist durchaus bewusst, dass wir mit einem Mindestlohn von über 14 Euro ab 2021 deutlich oberhalb des gesetzlichen Minimums liegen“, erklärt ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk. „Auf der anderen Seite steht das Dachdeckerhandwerk in Konkurrenz um Fachkräfte und Auszubildende.“ Schließlich zahle die Entlohnung auch auf die Attraktivität des Berufs ein und komme den Bemühungen um die Gewinnung neuer Fachkräfte entgegen.