In Zukunft kann ein Handwerker, der für einen Auftrag bietet, zwischen drei Angebotstypen wählen. Es wird dann nämlich zwischen den folgenden Typen unterschieden: dem neuen öffentlichen Angebot, dem verdeckten Angebot und dem bekannten Basisangebot. Auf den ebenfalls neuen Angebotsseiten werden Öffentliche Angebote veröffentlicht und erhöhen damit die Chance zur Auftragerteilung.
Die neuen Angebotstypen unterscheiden sich durch nachfolgende Fragestellung:
- Wer, außer dem Auftraggeber, sieht das Angebot (noch)?
- Erscheint das Angebot auf den neuen Angebotsübersichtsseiten für Auftraggeber?
- Welche Angebote darf der Handwerker abgeben?
- Was kosten die unterschiedlichen Angebotstypen?
- Ist der Direktkontakt zum Auftraggeber inklusive?
Öffentliches Angebot:
Hat der Handwerksbetrieb bereits ein aussagekräftiges Profil und glänzt mit einem Leistungsspektrum, entsprechenden Qualifikationen und vielen positiven Bewertungen, so bestehen gute Chancen auf neue Kunden und mehr Gewinn. Dieser Effekt wird noch verstärkt durch die neuen Öffentlichen Angebote. Nur Öffentliche Angebote erscheinen auf den neuen Angebotsübersichtsseiten und führen somit zu neuen Kundenanfragen und Aufträgen. Jetzt bekommen die Bieter zusätzlich konkrete Anfragen, von Kunden, die für ein Projekt vorausgewählt werden können. Diese neue Angebotsform können alle BusinessPartner ohne Größenbeschränkung abgeben. Beim Öffentlichen Angebot fällt lediglich eine Angebotsgebühr bei Abgabe des Angebotes an. Es wird keine Gebühr bei Auftragsvergabe erhoben. Der Direktkontakt zum Auftraggeber ist inklusive. So kann der Bieter den Auftraggeber direkt kontaktieren.
Verdeckte Angebote zur Wahrung des Wettbewerbsschutzes:
Als Handwerker und Dienstleister steckt man viel Arbeit und Zeit in die Kalkulation und jemand anderes nimmt dann die Kalkulation als Grundlage, um nur um einige Euro zu unterbieten. Beim neuen verdeckten Angebot sieht bis zur Auftragsvergabe nur der Auftraggeber die Identität und den Angebotspreis. Die Wettbewerber wissen nicht, wer bei dieser Ausschreibung ein Angebot abgegeben habt. Dieses Angebot erscheint jedoch nicht auf den neuen Angebotsübersichtsseiten und hat somit keine weiteren Kundenanfragen und Aufträge zur Folge. Alle Anbieter können hier innerhalb der Grenzen Ihrer Partner-Pakete abgeben. Beim Verdeckten Angebot fällt eine Angebotsgebühr bei Abgabe des Angebotes an und zusätzlich eine reduzierte Gebühr bei Zuschlag. Den Direktkontakt zum Auftraggeber kann man dazu kaufen.