Nachdem MyHammer von Profis immer wieder mit Vorwürfen zur Förderung von Dumping und Schwarzarbeit konfrontiert wurde, lässt das Berliner Ausschreibungsportal nun nur noch Handwerksbetriebe mit einer gültigen Handwerkerkarte oder Gewerbekarte der örtlichen Handwerkskammer zu. Nach eigener Aussage fördern die neuen Maßnahmen die Fairness und erhöhen die Qualität der Angebote für die Kunden.
Lange Zeit galt MyHammer bei vielen Handwerksbetrieben als unseriös. Immer wieder unterboten unqualifizierte „Handlanger“ mit und ohne Befähigung die realistischen Preiskalkulationen in privaten Auftragsauktionen. Und der Kunde bekam am Ende mangelnde Qualität und ärgerte sich. Um diesen Missstand auszuschließen und mehr Qualität zu bieten, schafft das Berliner Startup 2009 Auftragsauktionen ab und 2010 verdeckte Angebote an.
Mit dem Bekenntnis zu den rechtlichen Regelungen der Handwerksordnung (HWO) will MyHammer nun noch stärker den fairen Wettbewerb fördern und den qualifizierten und zugelassenen Handwerkern mehr Schutz bieten. Denn nach HWO ist ganz klar geregelt, wer und wie ein Handwerk auszuüben ist. Demnach erwartet MyHammer von den Handwerkern der zulassungspflichtigen Gewerke (gem. Anlage A der HWO) den Nachweis der Handwerkskarte bzw. dem Eintrag in der Handwerksrolle. Handwerker der zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerke (gem. Anlage B der HWO) müssen ebenfalls die Gewerbekarte der örtlichen Handwerkskammer vorlegen, um weiterhin an Ausschreibungen teilnehmen zu können.
Mit diesen neuen Regelungen will das Internetportal für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge nicht nur die Transparenz und Fairness erhöhen sondern auch den Kunden qualifizierte Leistungen garantieren.