Die Forderung von Umweltverbänden, auch Baumaschinen mit Dieselpartikelfiltern auszustatten, hält der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. für absurd. Der Effekt im Vergleich zur anfallenden Staubentwicklung auf Baustellen stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten. Anders sieht das bei leichten Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aus. Gerade im Hinblick auf die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel ist die Nachrüstung eine empfehlenswerte Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubemissionen.
Das Nachrüsten eines Dieselpartikelfilters kann vor allem bei kleinen Baumaschinen oft bis zu 20 Prozent des Neupreises kosten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. zur aktuellen Diskussion über die Forderung zur generellen Verpflichtung zum Nachrüsten von Dieselpartikelfiltern bei dieselbetriebenen Baumaschinen. Die hohen Kosten stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Effekt zur Einsparung von Feinstaubemissionen. Gerade auf Baustellen mit aufwirbelndem Staub tragen Dieselpartikelfilter in den Baumaschinen nur unwesentlich zur Verbesserung der Luftgüte bei.
Der nachträgliche Einbau von Dieselpartikelfiltern hat eher noch eine negative Auswirkung auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zum einen erzeugen sie Sekundäremissionen und zum anderen wird aufgrund der Größe der Anbauten meist auch die Sicht eingeschränkt. Um die Arbeitssicherheit wiederherzustellen, wären teure Kamerasysteme zur besseren Einsicht bei Rückwärtsfahrten nötig. Gerade bei abgeschlossenen Maschineninvestitionen wäre dies unzumutbar für die Bauunternehmen.
Anders sieht die Situation bei leichten Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aus. Rußpartikel sind krebserregend und tragen nachweislich zum Klimawandel bei. Aus dem Grund weisen immer mehr Städte in Deutschland ihre Zentren als Umweltzonen aus und beschränken die Zufahrtsbestimmungen für Dieselfahrzeuge. Eine Nachrüstung bei leichten Nutzfahrzeugen trägt daher sowohl zum Gesundheits- als auch Umweltschutz bei.
Darüber hinaus wird die Nachrüstung mit einem Zuschuss von 330 Euro staatlich gefördert. Die zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2010 nachgerüstet werden. Der Antrag muss anschließend beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis spätestens zum 15. Februar 2011 eingereicht werden.
Durch das Nachrüsten können Handwerksbetriebe nicht nur Geld sparen, sie können auch die Zufahrt in die Umweltzonen in den meisten Fällen sichern. Außerdem steigt der Wert des Fahrzeugs.
Auf Anfrage von Meistertipp beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Rektorsicherheit teile man uns mit, dass derzeit etwas die Hälfte des Förderprogramms mit 160.000 Nachrüstungen in Anspruch genommen sei. Es bleiben bis Ende des Jahres also nur noch rund 80.000 Zuschüsse übrig. Da nur noch zwei Monate bis zum Auslaufen der Fördermittel bleiben, ist eine zeitnahe Terminvereinbarung für die geförderte Nachrüstung anzuraten.
Weitere Informationen:
http://www.bmu.de/partikelfilter
http://www.partikelfilter-nachruesten.de