Neue Asbest-Regeln: Gefahrstoffverordnung bedroht Malerhandwerk

Foto: astrakanimages / envatoelements

Das Baugewerbe und das Malerhandwerk warnen vor massiven Belastungen durch den neuen Referentenentwurf zur Gefahrstoffverordnung. Die Verschärfung könnten selbst Routinearbeiten wie Tapetenentfernung betreffen. Zusätzliche Anzeigepflichten und Genehmigungen für Abbrucharbeiten könnten dabei den Aufwand für Betriebe drastisch erhöhen. Experten sehen dadurch erhebliche Risiken für tausende Unternehmen im Bauhandwerk und befürchten einen unverhältnismäßigen Anstieg an Bürokratie, der besonders kleine und mittelständische Handwerksbetriebe hart treffen würde.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt. Hintergrund ist die Verpflichtung, die EU-Asbestrichtlinie bis Dezember 2025 in deutsches Recht zu überführen. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe) warnt nun vor erheblichen Folgen für das Malerhandwerk. Aus Sicht der Betriebe droht ein massiver Anstieg an Bürokratie, der nicht nur große Unternehmen, sondern vor allem kleinere Handwerksbetriebe hart treffen könnte. Der Kernpunkt der Anpassungen ist eine Verschärfung der Anzeigepflichten sowie die Einführung einer behördlichen Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten. Betriebe müssen künftig im Rahmen einer sechs Jahre gültigen Anzeige detailliertere Angaben machen und für Abbrucharbeiten mit geringem oder mittlerem Asbest-Risiko eine gesonderte Genehmigung einholen. Unklar ist dabei die Definition des Begriffs „Abbrucharbeiten“. Der Bundesverband warnt vor weitreichenden Konsequenzen, wenn bereits Routinearbeiten wie das Entfernen von Tapeten darunterfallen könnten. „Andernfalls würde sich die Zahl der betroffenen Betriebe von den in der BMAS-Begründung genannten 1.165 Betrieben auf möglicherweise 220.000 Betriebe erhöhen“, heißt es in der Stellungnahme.

Gefahrstoffverordnung verursacht unverhältnismäßigen Aufwand 

Besonders kritisch sieht das Malerhandwerk die geforderten Nachweise innerhalb der Anzeige. Während bislang nur die Zahl der sachkundigen Mitarbeiter gemeldet werden musste, sollen künftig konkrete Beschäftigte namentlich benannt und Nachweise über deren Fachkunde sowie arbeitsmedizinische Vorsorge beigefügt werden. Angesichts hoher Fluktuation im Handwerk hält der BV Farbe dies für praxisfern. „Sollte eine Mitarbeiterveränderung eine Neubeantragung der Genehmigung zur Folge haben, ist dieser bürokratische Aufwand für Betriebe nicht zu leisten“, warnt die Branchenvertretung. Stattdessen müsse eine einfache Nachmeldung neuer Beschäftigter ausreichend sein.

Geforderte Fachkunde in Gefahr: Deutliche Engpässe bei Schulungen

Auch die geplanten Übergangsregelungen für aufsichtführende Personen sorgen für Kritik. Zwar können Betriebe mit vorhandenen Sachkundigen diese intern fortbilden, doch nach Schätzung des Verbandes sind dazu nur rund zehn Prozent der Maler- und Lackiererbetriebe in der Lage. Der Großteil wäre auf externe Schulungen angewiesen. Doch entsprechende Angebote sind bislang weder flächendeckend verfügbar noch zeitnah umsetzbar. Damit droht vielen Unternehmen, die geforderte Fachkunde bis Ende des Jahres nicht erfüllen zu können.

Bauhandwerk und Baugewerbe kritisieren das BMAS

Die Innungsorganisation will ihre Bedenken im Schulterschluss mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) deutlich machen. Bis zum Ende der Anhörungsfrist am 27. August 2025 soll die Stellungnahme an das BMAS übermittelt werden. Der Verband fordert Klarheit im technischen Regelwerk TRGS 519, um sicherzustellen, dass funktionale Instandhaltungsarbeiten nicht fälschlich als Abbruch eingestuft werden.

Mit Blick auf über 39.000 Maler- und Lackiererbetriebe in Deutschland, die einen Umsatz von rund 19,4 Milliarden Euro erwirtschaften, mahnt der Verband eindringlich: Zusätzliche Belastungen durch überbordende Bürokratie könnten die wirtschaftliche Stabilität zahlreicher Unternehmen gefährden.

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Sollte die neue Gefahrstoffverordnung in dieser Form umgesetzt werden?

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Wieder eine Verordnung, wo sich ein Amt seine Arbeit sichern möchte und auf Dauer Gebühren anfallen, die auf das Handwerk abgewälzt werden. Mit der neuen Verordnung können neue Stellen und Abteilungsleiterposten etc. begründet werden, die natürlich die Gebührenspirale antreiben.
Kein Wunder das immer mehr Kleinunternehmen zu machen, da am ende der ganzen Arbeit nichts übrig bleibt, weil der Bürokratische Wasserkopf finanziert werden muss.
Bürokratieabbau sieht anders aus!

… wieder ein politischer Geniestreich, ein weiteres Steinchen, welches das Bauen verteuert, behindert und letztendlich Projekte zu Fall bringt. Gut gemeint ist nicht gut gemacht …

Hallo zusammen, kann ich nur bestätigen. Wir sind seit zwei Jahren im Austausch mit den Regierungsbehörden und jede Behörde fokussiert sich auf andere Themen. Die Behörden möchten hierzu nicht entscheiden, daher wird immer auf andere Dinge und Verordnungen verwiesen.

Zuletzt bearbeitet am 1 Jahr vor von Gerards, Michael

Unsere Bürokratie wird immer welt- und lebensferner.

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