Neue Baustellenverordnung für mehr Sicherheit am Bau

Neue Baustellenverordnung für mehr Sicherheit am Bau

Die Bundesregierung hat zum 1. April 2023 die Baustellenverordnung angepasst. Diese Richtlinie regelt in der Planungs- und Ausführungsphase alle Maßnahmen, die die Gesundheit und Sicherheit auf den Baustellen gewährleisten. Änderungen wurde notwendig, da sie nach Meinung der Europäischen Kommission nicht mehr der geltenden EU-Richtlinie entsprach. Außerdem gibt es eine neue Informationspflicht für die Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für einen Auftraggeber tätig ist.

Ab April 2023 gibt es Änderungen an der Baustellenverordnung (BaustellV). Diese regelt die notwendigen Maßnahmen, um die Sicherheit und die Gesundheit auf den Baustellen der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die bisherige Fassung genügte nicht mehr den Anforderungen der geltenden Richtlinie 92/57/EWG der Europäischen Kommission. „Die Änderungen sind nicht umfangreich, aber an einigen Stellen wesentlich”, erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). “Zum Beispiel gilt die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente nicht mehr.“ Auch gelte bereits als gefährliche Arbeit, wenn kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Versetzen und Heben der Elemente benötigt werden.

Neue Informationspflicht auf Baustellen

Ist auf einer Baustelle jeder Arbeitnehmer für den gleichen Arbeitgeber tätig, so gibt es für den Bauherren eine neue Informationspflicht. Sind die Arbeiten auf den Baustellen umfangreicher oder gefährlicher, muss der Bauherr den Arbeitgeber über die jeweiligen Umstände auf dem Gelände unterrichten. Sind mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig, so müssen diese in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan mit einbezogen werden. Dabei sei es aus Sicht der BG Bau zu begrüßen, dass die Anforderungen an die Informationspflicht erweitert wurden. Dank der neuen Baustellenverordnung können die Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen ihrer Beschäftigten besser planen.

Die neue Baustellenverordnung soll Sicherheit und Gesundheit sichern

Neu aufgenommen wurde ebenfalls die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird zukünftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen durch den ASTA beraten. Der Bundesrat hat diesem Vorhaben zugestimmt. Am 1. April 2023 tritt die neue Baustellenverordnung in Kraft. Verweise an verfassungsrechtliche Erfordernisse werden angepasst. Mit dieser neuen Baustellenverordnung sollen die Mindestanforderungen der Richtlinie 92/57/EWG vollständig umgesetzt werden. Die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten auf den Baustellen soll damit gewährleistet werden.

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