Neue Entsenderichtlinie für ausländische Fachkräfte am Bau
Ab Ende Juli gelten strengere Regeln für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland. Im Jahr 2019 waren 86.000 Arbeitnehmer tätig, die von ausländischen Unternehmen auf die Baustellen nach Deutschland entsandt wurden. Die Änderung der Entsenderichtlinie besagt, dass auch Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit gezahlt werden müssen. Bisher galten lediglich die Regeln des Heimatlandes.
Die Europäische Union (EU) will den Schutz der Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten stärken, ohne die Dienstleistungsfähigkeit zu sehr einzuschränken. In Deutschland waren im Jahr 2019 rund 86.000 Mitarbeiter auf den Baustellen beschäftigt, die von ausländischen Unternehmen entsandt wurden. Das macht rund elf Prozent aller Mitarbeiter im Baugewerbe aus. Diese Arbeiter erhalten den tariflich festgelegten Mindestlohn. In Zukunft müssen die Arbeitgeber auch Zuschläge für Nachtarbeit, Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit nach der deutschen Regelung zahlen. Bisher wurden die Zuschläge nach dem Recht des Heimatlandes angewandt. Gleichzeitig ergibt sich daraus, dass diesen Mitarbeitern nun auch Erschwerniszuschläge gezahlt werden müssen.
Die Folgen aus den neuen Regeln der Entsenderichtlinie
Das bedeutet für die Arbeitgeber, dass diese Kosten nicht mehr Bestandteil des Mindestlohns sind, denn dadurch würde der Mindestlohn unterschritten werden. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 500.000 Euro Strafe belegt werden. Diese neue Entwicklung wirkt sich auf die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) aus. Vom Ausland entsandte Arbeitnehmer haben Urlaubsanspruch und Anspruch auf eine Urlaubsvergütung. Die von den Arbeitgebern gezahlten Beiträge richten sich nach dem Bruttolohn. Dieser wird sich nach den Neuregelungen erhöhen.
Veränderungen auch bei der Dauer der Entsendung
Veränderungen gibt es auch bei der Dauer der Entsendung. Ab Ende Juli gelten für ausländische Arbeitnehmer auf den Baustellen, die länger als zwölf Monate tätig sind, in vollem Umfang die deutschen Arbeitsbedingungen. Diese Zeitspanne kann auf 18 Monate verlängert werden. Sollte der Arbeitgeber die Unterkünfte selbst zur Verfügung stellen, dann müssen die Vorgaben der deutschen Arbeitsstättenverordnung eingehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Arbeitnehmer unter unwürdigen Bedingungen untergebracht werden. Der Zoll wird künftig kontrollieren, ob die Änderungen der Entsenderichtlinie umgesetzt werden. Damit soll auch die Schwarzarbeit verhindert werden. SOKA-Bau stellt dafür Mitarbeiter bereit, die in 14 europäischen Sprachen Unterstützung und Beratung bieten können.
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