Neue Gefahrstoffverordnung erhöht Asbest-Gefahr bei Sanierung

Das Bundeskabinett hat die novellierte Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass die ausführenden Baubetriebe für die Asbestprüfung bei einer Gebäudesanierung verantwortlich sind. Das stößt auf Unverständnis und große Kritik in der Bauwirtschaft. So seien viele Betriebe technisch und finanziell nicht zur Prüfung in der Lage. Außerdem mache eine Gesamtprüfung durch den Bauherren organisatorisch erheblich mehr Sinn. Die verabschiedete Regelung bedrohe die Gesundheit vieler Fachkräfte und müsse dringend noch einmal überarbeitet werden.

Noch immer befindet sich in einer Vielzahl an Gebäuden der gesundheitsschädliche Baustoff Asbest. Er ist jedoch nicht nur in des bekannten Eternitplatten zu finden, sondern steckt auch in Fensterkitt, Fliesen- und Teppichklebern, Rohren, Putz oder Estrich. Schätzungen zufolge sterben jährlich etwa 1500 Menschen an den Folgen durch das Einatmen der durch die Sanierung freigesetzten Asbestfasern. Zum Schutz der Fachkräfte ist es daher unerlässlich, vor Beginn der Sanierungsarbeiten auf asbesthaltige Materialien im Gebäudebestand zu testen. Doch das ist teuer und aufwändig.

Wirtschaftliche Interessen werden über den Gesundheitsschutz gestellt

Trotz aller Warnungen hat das Bundeskabinett in dieser Woche die Asbest-Erkundungspflicht bei sanierungsbedürftigen Gebäuden für Bauherren gestrichen. Laut der neuen Gefahrstoffverordnung sollen nun die ausführenden Betriebe und ihre Mitarbeiter für die Asbestprüfung verantwortlich sein. „Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen für ihre Sanierungsprojekte, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen.“ Das sei vollkommen realitätsfremd. Das bestätigt auch Carsten Burckhardt, Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau): „Die Bundesregierung knickt vor den Eigentümerverbänden und der Wohnungswirtschaft ein und nimmt in Kauf, dass sich tausende Baubeschäftigte mit dem tödlichen Asbest in Gefahr bringen. Das ist ein ungeheuerlicher Skandal!“ 

Die neue Gefahrstoffverordnung ist praxisfremd und unverantwortlich

Folglich riskiere die Bundesregierung durch die Novellierung der Gefahrstoffverordnung wissentlich unklare Gefährdungssituationen durch Asbest-Belastungen. „Wer so etwas tut, opfert die Gesundheit genau derjenigen Fachhandwerker, die für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich benötigt werden“, kritisiert Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). „Handwerksbetriebe und deren Beschäftigte können Asbestbelastungen in Gebäuden, in denen Sie arbeiten sollen, nicht vorhersehen.“ Eine entsprechende Untersuchung könne rechtlich nur der Gebäudeeigentümer veranlassen. Die neue Regelung sei praxisfremd und unverantwortlich. Burckhardt bringt es auf den Punkt: „Da bricht doch das völlige Chaos aus: die Fensterbauer starten eine Untersuchung, und finden nichts, die Fliesenleger werden fündig und die Parkettverleger lassen eine Asbestanalyse erst gar nicht machen. Und jetzt? Steckt in dem alten Haus nun Asbest oder nicht?“ Ohne eine Gesamtuntersuchung auf Kosten des Bauherren passiere seiner Ansicht nach nichts. Denn die Bau- und Handwerksbetriebe stehen zudem unter hohen Zeit- und Kostendruck. Dementsprechend groß ist der Frust und die Enttäuschung in der Baubranche.

Sorge ausbleibenden Sanierungen

Jahrelang hatten Gewerkschaft, Berufsgenossenschaft, Baugewerbe, Wohnungswirtschaft und Politik im vorausgegangenem “Asbestdialog“ über die Gefahrstoffverordnung beraten. Alle waren sich einig, dass vor der Sanierung Bauherren das Gebäude nach Asbest oder anderen gefährlichen Stoffen untersuchen lassen müssen, wenn das Haus vor 1993 gebaut wurde. Diese Verordnung wurde jetzt verabschiedet, allerdings müssen die Baubetriebe diese Prüfung übernehmen und nicht die Bauherren. Dabei haben die meisten Firmen gar nicht die Möglichkeiten, dies zu prüfen. Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass viele die Gefahren nicht ernst nehmen und sich einem großen Gesundheitsrisiko aussetzen. Die Gefahrstoffverordnung setzt den Klimaschutz vor den Arbeits- und Umweltschutz. Offensichtlich ist das Bundeskabinett besorgt, dass die Bauherren ihre Gebäude nicht energetisch sanieren wollen, wenn sie die Verantwortung dafür tragen. “Dahinter steckt wohl die Befürchtung, dass die energetische, familiengerechte oder altersgerechte Sanierung für viele Großimmobilienbesitzer zu teuer wird und sie lieber die Hände davon lassen, statt den dringenden Wohnraum zu schaffen“, erklärt Burckhardt. 

Asbest ist ein ernstzunehmendes Problem

Asbest oder andere gefährliche Stoffe stellen ein großes Problem für die gesamte Gesellschaft dar. Daher hatte die IG Bau im vergangenen Jahr eine Asbest-Charta mit der Forderung nach einem Asbest-Gebäudepass und einem Asbest-Kataster aufgestellt. Gefordert wurden auch Sanierung- und Abwrack-Prämien für Asbest-Häuser mit verstärkten Arbeitsschutzkontrollen. Es könne schließlich nicht sein, dass die Verantwortung zur Beseitigung nur von den Betrieben und ihren Mitarbeitern getragen werden soll. Die Bauwirtschaft appelliert daher an die Bundesländer im Bundesrat, den Vorstoß noch zu stoppen und die Gefahrstoffverordnung noch nachzubessern.

Hinweis bei Verdacht auf Asbest im Gebäudebestand: Mit einem professionellen Labortest lässt sich schnell klären, ob verdächtige Materialien tatsächlich Asbest enthalten – hier finden Sie passende Asbest-Tests für Hausstaub und Baumaterialien. Asbest-Tests von IVARIO

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Somit unterstellt ich mal das alle Gebäude Asbesthalig sind.

Wenn das Gebäude vor 1993 errichtet wurde, kann es asbestbelastet sein.
Das können aber nur geschulte Fachleute beurteilen, aber nicht jeder Handwerker!
Übrigebs sind die genannten 1500 Todesfälle die Fälle, die als solche erkannt und gemeldet wurden lt. DGUV.
Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann man nur vermuten.

Es kann mir doch keiner sagen das alle Gebäude Asbest belastet sind? Die sollten mal Gedanken machen was die ganzen großen Lebensmittel Industrie ins Essen bringen,
Asbest wird doch erst frei gegeben wenn man es Schneiden tut,wer soll sich das dann noch leisten können nen Altbau zu sanieren.Machr nicht gleich immer alles verrückt damit

Unverantwortliches Verhalten…. Strafbares Verhalten auf Kosten der Handwerker…… Da wird so viel über Gesundheitsschutz und Umweltschutz gesprochen und da tritt man mit Füßen darauf rum.

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