Neue Mantelverordnung droht Baukosten unnötig zu steigern

Neue Mantelverordnung droht Baukosten unnötig zu steigern
Foto: Roland Riethmüller

Die Bauindustrie ist in Sorge wegen der geplanten Mantelverordnung. Das hätte negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, denn sie würde die Baukosten unnötig steigern und auch einen Mehrbedarf an Deponiekapazitäten erzeugen. Auch das Ziel der Kreislaufwirtschaft könnte mit dem neuen Entwurf nicht erreicht werden. Eine einheitliche Probenahme und Analyseverfahren ist für einen zügigen Ablauf auf einer Baustelle wichtig. Das wird in der neuen Verordnung nicht berücksichtigt.

Pro Jahr fallen in Deutschland rund 275 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle an. Rund 80 Prozent davon sind Bauabfälle aus Abbruch und Ertüchtigung. Deren Entsorgung und Recycling zu regeln, ist die Aufgabe der geplanten Mantelverordnung. Mit einer erstmals bundeseinheitlichen Regelungen für eine schadlose Verwertung dieser mineralischen Abfälle als Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken und in Verfüllungen sollte die Bauwirtschaft eigentlich entlastet werden. Doch der aktuelle Entwurf der Verordnung wirke sich das auf das aktuelle Baugeschehen eher negativ aus, warnt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB). So wird mit höheren Baukosten und einem höheren Bedarf an Deponiekapazitäten gerechnet. Das Ziel der Förderung der Kreislaufwirtschaft wird somit nicht gefördert sondern eher konterkariert.

Es wird eine bundeseinheitliche Regelung der Mantelverordnung gefordert

Die grundsätzliche Idee der Verordnung wird von der Bauindustrie auch weiterhin unterstützt. Beim Wegfall der unterschiedlichen länderspezifischen Regelungen sei mit Blick auf die Umwelt eine bundeseinheitliche Regelung des Abfallstroms mehr als sinnvoll. Doch die mineralischen Bauabfälle unterscheiden sich deutlich von denen, die aus der Energie- und Metallindustrie kommen, vor allem in Hinblick auf eine mögliche Schadstoffbelastung und die Chance zur Verwendung anstelle der Primärrohstoffe. So handelt es sich schließlich um Aschen und Schlacken. Die große Kritik an der Mantelverordnung kommt daher, dass beide Abfälle in der Verordnung geregelt, jedoch kaum anders behandelt werden.

Es fehlt ein einheitliches Analyseverfahren

Insgesamt sieht die neue Verordnung drei unterschiedliche Verfahren zur Analyse vor. Allerdings können deren Ergebnisse kaum miteinander verglichen werden. Eine Vereinheitlichung der Probenahme und des Analyseverfahrens sei aber wichtig, damit auf den Baustellen schnell über eine Entsorgung entschieden werden kann. „Bauabfälle brauchen klare Verantwortlichkeiten”, betont Babiel. “Man muss auf der Baustelle beproben und entscheiden können, wohin das Material geht.“. Die Bauindustrie hofft deshalb, dass die Länder im Bundesrat nach der Sommerpause Kompromisse in der Mantelverordnung beschließen, die auch umgesetzt werden können. Letztendlich sind es die bauausführenden Unternehmen der Bauindustrie, die die Regeln beachten müssen. Mit dem jetzigen Entwurf muss mit negativen Auswirkungen auf das Baugeschehen, mit höheren Kosten und und mit einem verstärkten Engpass bei den Deponiekapazitäten gerechnet werden. Das ist weder ökonomisch noch ökologisch begrüßenswert.

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