Neuer Tarifabschluss für das Malerhandwerk für 2021
Für das Malerhandwerk gibt es für das Jahr 2021 einen neuen Tarifabschluss. Dieser tritt ab 1. Mai 2021 in Kraft. Außerdem wird im April eine einmalige Corona-Prämie gezahlt, für die keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfällt. Des Weiteren erhöht sich auch die Ausbildungsvergütung und der Mindestlohn in der Baubranche. Der neue Tarifvertrag ist damit auch ein Zeichen gegen Lohndumping und Schwarzarbeit.
Mit dem neuen Tarifabschluss für die Maler und Lackierer erhöht sich ab 1. Mai 2021 der Bundesecklohn im Malerhandwerk in Westdeutschland ohne Berlin um 2,1 Prozent. Das ergibt einen Tariflohn von 17,51 Euro. In Ostdeutschland einschließlich Berlin wurde dieser um 2,2 Prozent auf 16,88 Euro pro Stunde angehoben. Zusätzlich bekommen die Beschäftigten im April eine Corona-Prämie ausgezahlt. Diese beträgt 330 Euro, Steuern und Sozialabgaben müssen dafür nicht gezahlt werden. Zum nächsten Lehrjahr steigen außerdem auch die Ausbildungsvergütungen. So erhöhen sich diese ab 1. August 2021 in zwei Stufen. In allen drei Ausbildungsjahren steigen die Vergütungen im ersten Jahr um 30 Euro für jeden Monat. Ab August 2022 erfolgt die nächste Steigerung. Die Auszubildenden im ersten Jahr erhalten somit zusätzliche 30 Euro pro Monat. In den Ausbildungsjahren zwei und drei bekommen die Auszubildenden im Malerhandwerk weitere 35 Euro monatlich mehr.
Steigerung des Branchenmindestlohns im Malerhandwerk für 2021
Darüber hinaus steigt auch der Branchenmindestlohn für Maler und Lackierer. Gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gesellen bekommen dann ab 1. Mai 2021 statt 13,50 Euro den neuen Mindestlohn von 13,80 Euro in der Stunde. Ungelernte Beschäftigte erhalten 11,40 Euro pro Stunde. Die Laufzeit beim Mindestlohn gilt bis 31. Mai 2022. Der Bundesecklohn sieht eine Steigerung von 2,1 Prozent in Westdeutschland vor. Für die Beschäftigten in Ostdeutschland beträgt die Steigerung 2,2 Prozent.
Der Tarifabschluss im Malerhandwerk - gegen Lohndumping und Schwarzarbeit
Der neue Abschluss ist auch gleichzeitig ein Signal gegen die Schwarzarbeit und Lohndumping. Noch immer sind diese Themen auf dem Bau ein ernst zu nehmendes Problem. Illegale Beschäftigungsmodelle können für die Auftraggeber mit einem hohen Risiko verbunden sein, was Haftungsrisiken mit einschließt. Aus einem zunächst günstigen Angebot kann dadurch ein nicht kalkulierbares Risiko werden. Ist ein Angebot zu günstig, dann ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Billiglohnarbeiten können auch zu schlechten handwerklichen Arbeiten führen.
Das könnte Sie auch interessieren.
- Corona-Krise: Neue Studie zu Auswirkungen auf Bauwirtschaft [Aktuelles | 30.03.2020]
- Digitalisierungsgrad entscheidet über Zukunft im Handwerk [Aktuelles | 23.06.2020]
- Bauherren geben rund 2.549 Euro für Smart Home aus [Aktuelles | 18.06.2020]
- Bauhandwerk zu Unrecht wegen serieller Sanierung besorgt [Aktuelles | 01.03.2021]
- Peri druckt erstes Wohnhaus im 3D-Betondruck [Aktuelles | 01.10.2020]
- Neue Instandsetzungsmörtel von Sika zur Betonsanierung [Baustelle | 23.04.2020]
- Digitalisierung Bauwirtschaft scheitert am trägen Netzausbau [Aktuelles | 11.11.2020]
- Neue Erkenntnisse über BIM - stetig steigende Akzeptanz [Aktuelles | 04.01.2021]
- FFP2-Masken für die Bauwirtschaft - BG Bau startet Verteilung [Aktuelles | 01.02.2021]
- Mehr Preiskampf im Handwerk durch Corona und Schwarzarbeit [Aktuelles | 16.09.2020]