Neuer Tariflohn und Mindestlohn für Gerüstbauer
Seit Anfang September gilt im Gerüstbauerhandwerk ein neuer Tariflohn und Mindestlohn. Der von der IG BAU und der Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau geschlossene Lohn- sowie Mindestlohntarifvertrag wurde jetzt von der Bundesregierung für allgemeingültig erklärt. Damit erhalten die rund 25.000 Gerüstbauer einen Mindestlohn von 10,25 Euro und 14,44 Euro in verbandsgebundenen Betrieben. Erstmal gilt der Tarifvertrag in Ost und West gleichermaßen.
Schon im Februar einigten sich die Tarifparteien im Gerüstbauerhandwerk auf einen bundesweit gültigen Mindestlohn und neue Tariflohn. Zum 1. September 2014 hat die Bundesregierung diesen Mindestlohntarif auch für allgemeingültig erklärt. Damit haben die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau für die rund 25.000 Gerüstbauer und Beschäftigte im Gerüstbauerhandwerk eine Lohnuntergrenze von 10,25 Euro festgelegt. „Die Umsetzung des Mindestlohns hat etwas gedauert. Jetzt darf aber wirklich niemand mehr in der Branche weniger als 10,25 Euro bekommen“, kommentiert der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers das Ergebnis.
Gleichzeitig einigten sich die Tarifparteien auch auf einen neuen Tariflohn für Gerüstbauer, der mit einem Ecklohn von 14,44 Euro für gewerkschaftlich organisierte Facharbeiter in verbandsgebundenen Betrieben gilt. Schäfers erinnert auch noch einmal daran, dass das 13. Monatsgehalt verbindlich ist und von den Betrieben nicht gestrichen werden darf.
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