Neuer Tariflohn und Mindestlohn für Gerüstbauer

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Foto: Roland Riethmüller

Verhandlungen über Tariflohn und Mindestlohn sind im Grunde in jeder Branche immer wieder ein Spagat zwischen den Forderungen und Bedürfnissen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter. Nur selten wird man sich bei diesen Verhandlungen schnell einig. Auch die Verhandlungen der Tarifvertragsparteien im Gerüstbauerhandwerk haben einige Zeit gebraucht, um am Ende einen Weg zu finden, der beide Seiten zufrieden gestellt hat.

Noch zum Ende des vergangenen Jahres sah es bei den Tarifvertrags- und Mindestlohntarifvertragsverhandlungen im Gerüstbauerhandwerk nicht danach aus, als ob man eine Einigung finden würde, die beiden Verhandlungspartnern gerecht werden könnte. Umso erfreulicher ist es, dass man sich Mitte Januar nun doch einig geworden ist.

Ab 1. März 2014 gilt für die 25.000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk ein neuer Tarifvertrag, den die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die in der Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau organisierten Arbeitgeber gemeinsam beschlossen haben. Der neue Tarifvertrag sieht im Westen ein Lohnplus von 3,5 Prozent vor, sowie eine Einmalzahlung von 230 Euro. Ein wahrer Erfolg des Tarifabschlusses ist, dass der Tariflohn für Gerüstbauer im Osten auf das Westniveau angeglichen werden. Damit sind neue Weichen gestellt worden, hin zu einem einheitlichen Lohngefüge.

Neben der Erhöhung vom Tariflohn wurde auch eine Erhöhung vom Mindestlohn für Gerüstbauer beschlossen. Damit erhalten Beschäftigte ab 1. Mai 2014 statt 10 Euro nun 10,25 Euro. Ab 1. Mai 2015 folgt eine weitere Anhebung auf 10,50 Euro.

Der Lohntarifvertrag hat eine Gültigkeit bis 30. April 2015. Der Mindestlohntarifvertrag dagegen läuft bis 30. April 2016.

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