Die persönliche Schutzausrüstung rettet Leben – doch nur, wenn sie regelmäßig geprüft und in einwandfreiem Zustand ist. Im Laufe der Zeit verschleißt jedoch die PSA und nimmt Schaden. Da ist die Frage, wer ist für den einwandfreien Zustand verantwortlich? Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung, kann jedoch diese Verantwortung an andere Personen übertragen. Doch auch der Arbeitnehmer ist in der Verpflichtung, seine PSA regelmäßig zu kontrollieren.
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss jederzeit funktionstüchtig und sicher sein. Doch mit der Zeit kann die Ausrüstung Schaden nehmen, erinnert der Verband Technischer Handel (VTH). In der Regel ist der Arbeitgeber für den einwandfreien Zustand verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass sich die persönliche Schutzausrüstung in einem einwandfreien Zustand befindet. Diese Aufgabe kann aber auch an einen externen Dienstleister oder an einen geschulten Angestellten übertragen werden. Die beauftragte Person muss dann allerdings über das erforderliche Wissen verfügen.
Die Pflichten im Umgang mit der PSA
Oftmals besteht die persönliche Schutzausrüstung aus mehreren Teilen, wie Schutzbrille, Helm und Gehörschutz. Wichtig ist hierbei, dass diese Teile aufeinander abgestimmt sind und die Schutzwirkung nicht aufgehoben wird. Bevor die PSA eingesetzt wird, muss sie überprüft werden. Dabei sind die Regeln der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zu beachten. Jede Schutzausrüstung hat eine durch den Hersteller angegebene Gebrauchsdauer. Ist dieser Ablauf-Zeitpunkt erreicht, muss sie ausgetauscht werden, auch wenn keine äußerlichen Schäden zu erkennen sind. Entsteht ein Schaden während der angegebenen Gebrauchsdauer, darf eine Reparatur nur mit den original Herstellerteilen und unter der Anleitung des Herstellers durchgeführt werden. Grundsätzlich ist die persönliche Schutzausrüstung nur für eine Person bestimmt. Wird diese von mehreren Beschäftigten genutzt, dann muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass Gesundheitsgefahren und hygienische Probleme ausgeschlossen sind.
Regelmäßige Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung
Besonders wichtig bei der persönlichen Schutzausrüstung ist der Kopfschutz. Dieser besteht aus Industrieschutzhelm und Industrieanstoßkappe. Nach einem starken Schlag auf den Helm oder die Anstoßkappe dürfen diese Teile nicht mehr benutzt werden. Der Kopfschutz muss vom Arbeitgeber sofort ausgetauscht werden, auch wenn das Ende der Gebrauchsdauer noch nicht erreicht ist. Doch auch der Arbeitnehmer ist nach einer entsprechenden Schulung in der Verantwortung, regelmäßig seine persönliche Schutzausrüstung zu überprüfen. Dafür gibt es zwei einfache Methoden, um zu kontrollieren, ob ein Schutzhelm noch intakt ist oder ausgetauscht werden sollte. Es handelt sich dabei um einen Sichttest und um einen Knacktest. Beim Knacktest wird überprüft, ob der Helm spröde geworden ist. Allerdings ist es nicht nur der Helm, der untersucht werden muss. Denn die PSA besteht aus mehreren Teilen, bei denen die Schutzfunktion mit der Zeit nachlassen kann. Auch bei den Sicherheitsschuhen müssen das Obermaterial und die Laufsohlen unbeschädigt sein. Kleinere Risse im Obermaterial sind weniger bedenklich, sollten aber beobachtet werden. Die tägliche Reinigung der persönlichen Schutzausrüstung hilft, Verschleißspuren rechtzeitig zu identifizieren und austauschen zu können.

















