Das Elektrohandwerk kritisiert den Referentenentwurf des EEG 2021 wegen fehlender Anreize zum Weiterbetrieb von Photovoltaik-Anlagen. Hintergrund ist, dass ab dem 1.1.2021 die Förderung entfällt. Zusätzliche Kosten machen eine weitere Nutzung und Einspeisung selbst erzeugten Stroms unattraktiver. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber das Potenzial zur Beschleunigung der Energiewende ungenutzt lässt. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf ermutigt die Besitzer von Solaranlagen nicht, diese weiterzubetreiben.
Fast alle Bereiche der im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) angeschlossenen Betriebe können auf die Energiewende einwirken. Das elektrohandwerkliche Wissen wird gebraucht, wenn die Klimaziele der Bundesregierung erreicht und umgesetzt werden sollen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber mit dem Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) die privaten Besitzer von Solaranlagen nicht stärker einbezieht. „Der im EEG 2021 skizzierte Ausbaupfad für Erneuerbare-Energien-Anlagen ist unterambitioniert und die Konzepte zur Integration von Erzeuger- und Verbrauchsanlagen in Stromnetze und Märkte sind nicht ausgereift“, kritisiert ZVEH-Präsident Lothar Hellmann. „Auf diese Weise können die im Klimaschutzpaket verankerten Ziele nicht erreicht werden“.
EEG-Novelle – Der Gesetzgeber hat zu spät reagiert
Aus der Sicht des ZVEH ist es zwar erfreulich, dass sich das Gesetz mit dem Weiterbetrieb der aus der Förderung herausfallenden Photovoltaik-Anlagen befasst, aber leider zu einem viel zu späten Zeitpunkt. Es ist bereits seit Jahren bekannt, dass Ende 2020 rund 10.000 Anlagen und bis 2025 sogar 130.000 Anlagen aus der Förderung herausfallen. Immer wieder wurde auf den dringenden Handlungsbedarf von den elektrohandwerklichen Organisationen und von den Markakteuren hingewiesen. Auf den Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erst wenige Monate vor dem bereits seit 20 Jahren bekannten Förderstopp hingewiesen.
Statt Ermutigung kommen jetzt zusätzliche Kosten
Außerdem wurden wichtige Marktteilnehmer nicht eingebunden. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf dient aber nicht dazu, die Besitzer von geförderten Solaranlagen zum Weiterbetrieb zu ermutigen. Durch den Wegfall sind die Einnahmen dramatisch gesunken. Hinzu kommt, dass sie mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen, wenn sie den selbst erzeugten Strom selbst nutzen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass intelligente Messeinrichtungen ab einer Leistung von einem Kilowatt installiert werden müssen. Die Betreiber müssen dann mit monatlichen Mietkosten rechnen. Das macht den Weiterbetrieb dieser Anlagen unattraktiv.
Vor allem Schwellenwert in der Kritik
Kritik übt der ZVEH dabei nicht an dem für die Digitalisierung der Stromnetze unverzichtbaren Roll-out intelligenter Messeinrichtungen, sondern an dem Schwellenwert. Sollten aufgrund mangelnder Investitionsanreize der Anteil privater Solaranlagen sinken, wären die Klimaziele der Bundesregierung gefährdet. Außerdem könnte bei gleichzeitigem Rückgang der Stromerzeugung aus fossilen Stoffen eine Versorgungslücke entstehen. Der ZVEH fordert den Gesetzgeber deshalb dazu auf, den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.