Photovoltaikanlagen: Auch SHK-Handwerk darf sie installieren

Foto: imagesourcecurated / envatoelements

Die Zuständigkeit für die Installation von Photovoltaikanlagen sorgt in der Bau- und Handwerksbranche immer wieder für Diskussionen. Nach einem aktuellen Urteil stellt das SHK-Handwerk nun klar, dass neben Dachdeckern und Elektrotechnikern auch andere Gewerke unter bestimmten Voraussetzungen zur Planung und Installation von Solaranlagen berechtigt sind. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe schafft die Einordnung mehr Klarheit und unterstreicht die wachsende Bedeutung gewerkeübergreifender Zusammenarbeit bei der Energiewende. 

Das SHK-Handwerk sieht sich nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz in seiner Rolle bei der Energiewende bestätigt. Mit dem Urteil vom 2. Juni 2026 stellte das Gericht zwar fest, dass Arbeiten an Photovoltaikanlagen wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechniker-Handwerks sein können. Der ZVSHK weist jedoch darauf hin, dass sich das Urteil ausschließlich auf den konkreten Einzelfall bezog. Nicht entschieden worden sei die grundsätzliche Frage, welche weiteren Gewerke nach der Handwerksordnung sowie den Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen ebenfalls zur Planung, Installation und Wartung von Solaranlagen berechtigt sind. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass Betriebe ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht mit Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen werben dürfen. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) betont jedoch, dass daraus keineswegs folgt, dass ausschließlich Dachdecker und Elektrotechniker Solaranlagen installieren dürfen. Vielmehr seien auch SHK-Betriebe und weitere Gewerke je nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich berechtigt, entsprechende Arbeiten auszuführen.

SHK-Handwerk sieht sich bestätigt

Der Verband warnt deshalb vor einer zu engen Auslegung des Urteils. „Die öffentliche Darstellung darf allerdings nicht den Eindruck erwecken, als seien nur zwei Gewerke für Photovoltaik zuständig. Das wird der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht“, betont Michael Kober, technischer Referent im ZVSHK. „Gerade das Klempnerhandwerk ist im Bereich der Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ebenfalls ausdrücklich für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und berechtigt.“ So verfügen nach Angaben des ZVSHK auch Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik über die erforderlichen Qualifikationen für Arbeiten an solaren Energiesystemen. Bereits die Ausbildungsordnung umfasst nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme sowie Wärmeerzeuger für Sonnenenergie. Auch in der Meisterausbildung spielen Anlagen zur Energiesammlung, Energieumwandlung und Energiespeicherung eine zentrale Rolle. Der Anschluss von Solarthermieanlagen zählt ohnehin seit Langem zum klassischen Tätigkeitsfeld des SHK-Handwerks. Photovoltaikanlagen kommen insbesondere dann hinzu, wenn sie Bestandteil einer umfassenden Energielösung mit Wärmepumpe oder Gebäudetechnik sind.

Zusammenarbeit der Gewerke bei Photovoltaikanlagen gewinnt an Bedeutung

Für die Praxis setzt der Verband weiterhin auf die enge Zusammenarbeit verschiedener Gewerke. Gerade bei modernen Energiekonzepten überschneiden sich die Aufgaben von Dachdeckern, Elektrohandwerk und SHK-Betrieben zunehmend. Kooperationen zwischen den beteiligten Fachbetrieben hätten sich bereits vielfach bewährt und sorgten für eine rechtssichere Umsetzung komplexer Projekte. Parallel dazu arbeitet der ZVSHK an einer aktualisierten Verbändevereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen. „Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und moderne Gebäudetechnik wachsen in der Praxis immer stärker zusammen“, bestätigt ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Daniel Föst. „Entscheidend ist eine fachgerechte, sichere und rechtlich saubere Zusammenarbeit der qualifizierten Handwerke.“

Wer sollte Photovoltaikanlagen installieren dürfen?

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Überfällig seit Jahren! Wir verbauen uns in Deutschland internationalen Technologievorsprung durch die seit Jahrzehnten vorgenommene Kaskadierung der erlaubten Tätigkeiten im Handwerk. Das ist längst nicht mehr zeitgemäß und fördert Anlagen auf mangelhaften bzw. technologisch nicht auf dem Stand der Technik gebrachte Anlagen. Vielmehr sollte in die hochwertige Qualifizierung, gewerkeübergreifend, anstatt auf Lobbyismus gesetzt werden. Das begeistert auch zunehmend die Jugend für das Handwerk.
Anmerkung: für eine effiziente Gartenbewässerung braucht es neben dem Haustechnikinstallateur auch den Gartenbauer, ggf Tiefbauer und einen Elektroinstallateur, damit Technologien auf technischem Stand ausgespielt werden. So ist es auch in vielen anderen Bereichen. Durch engstirnige Denkweisen verkrusteter Gewerkestrukturen verbauen wir uns zunehmend die Vorzeigerolle der deutschen Wirtschaft. Das hat nichts mit exzellenter Qualifikation und hohem technischen Niveau zu tun. Das kann auch gewerkeübergreifend gesichert werden, sogar noch ausgebaut.
Nicht nur hier ist einiges im Argen der deutschen Wirtschaft. Wir könnten auch anders!

Das Urteil war längst überfällig. Natürlich sollte es eine Zusammenarbeit unter den Gewerken geben. Aber auf dem Dach hat nur der ausgebildetet Dachdecker was zu suchen. Die Schäden durch unqualifizierte Montagen von PV-Anlagen sprechen für sich.

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