Private und öffentliche Bauherren sollen schneller zahlen

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Gisela Peter / pixelio.de

Dank einer neuen EU-Richtlinie sollen zukünftig auch Behörden schneller Zahlen. Bislang mussten Bauhandwerksbetriebe gerade bei öffentlichen Auftraggebern am längsten warten. Egal ob ein Amt einen neuen Anstrich bekommen hat oder eine ganze Kindertagesstätte errichtet worden ist, im Schnitt benötigen Behörden und kommunale Unternehmen 65 Tage für einen ordentlichen Forderungsausgleich.

Jetzt wird es für die säumigen Zahler teuer. Private und öffentliche Bauherren haben nur noch 30 Tage Zeit ihre Rechnung zu begleichen. Im Anschluss an die Frist wird ein hoher Zins fällig. Denn die EU-Mitgliedsstaaten haben formell eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug beschlossen. Sie begrenzt die allgemeine Zahlungsfrist auf 30 Tage und legt für Überschreitungen einen automatisch ordentlichen Verzugszins fest.

Etwa 180 Milliarden Euro sollen laut der EU-Kommission auf diesem Weg die Finanzkraft von kleinen und mittlern Unternehmen stärken. Fast jede siebte Insolvenz wird durch unbezahlte Rechnungen verursacht. Das Parlament in Brüssel hat über ein Jahr für die neue strengere Regel gekämpft. Eine Ausweitung auf 60 Tage ist nur mit einer vertraglichen Regelung im Vorfeld möglich. Im Gesundheitswesen gilt von Haus aus eine Ausnahmen. Öffentliche Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser haben eine Frist von zwei Monaten.

Bei nicht rechtzeitiger Überweisung des fälligen Rechnungsbetrages gilt zukünftig eine Mindeststrafe von 40 Euro. Zusätzlich sollen Säumniszinsen von acht Prozent über dem Referenzsatz der Europäischen Zentralbank anfallen.

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