Rechtsstreit LKW-Kartell: jetzt auch für Spezialfahrzeuge

Rechtsstreit LKW-Kartell: jetzt auch für Spezialfahrzeuge
Foto: Roland Riethmüller

Gute Nachricht für die Branche. Sogenannte Spezialfahrzeuge, wie zum Beispiel Beton-Fahrmischer, werden nun auch in das LKW-Kartell Verfahren aufgenommen. Das entsprechende Verfahren geht auf einen Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Northeim und Daimler zurück. Im Juli 2016 hat die EU-Kommission in einem Beschluss festgestellt, dass es zu Koordinierungen der Preise mehrerer LKW-Hersteller gekommen war. Das Urteil wirkt sich auf viele Schadenersatzforderungen in ganz Europa aus.

Der Europäische Gerichtshof macht den Weg für eine Strafverfolgung von Preisabsprachen bei Spezialfahrzeugen frei. Diese werden ebenfalls in das Kartell-Verfahren aufgenommen. Es drohen viele Schadenersatzverfahren. „Dass sich der Europäische Gerichtshof unserer Auffassung angeschlossen und entschieden hat, zusätzlich sogenannte Sonderfahrzeuge wie Müllfahrzeuge in das LKW-Kartell-Verfahren aufzunehmen, ist eine gute Nachricht für unsere Branche“, erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). Er freut sich über die Aussicht, dass aufgrund der langjährigen Bemühungen des bvse in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden die betroffenen Branchenunternehmen doch noch mit einem guten Ergebnis rechnen können. Seit der Skandal bekannt wurde, hat der bvse über entsprechende Handlungsmöglichkeiten informiert. In Zusammenarbeit mit dem Kartellrecht haben sie mit spezialisierten Kanzleien Hilfe für eine Sammelklage angeboten.

Rechtsstreit zum LKW-Kartell war vorausgegangen

Die Vorlage war ein Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Northeim und Daimler. Das Landgericht Hannover wollte vom Europäischen Gerichtshof klären lassen, ob Müllfahrzeuge ebenfalls vom Kartell betroffen seien. Zu den weiteren Fahrzeugen zählen Feuerwehrfahrzeuge, Niederflurfahrzeuge, Beton-Fahrmischer, Kehrmaschinen, Winterdienstfahrzeuge, Tank- bzw. Gefahrgutfahrzeuge, Low-Liner, Fahrzeuge ohne Frontunterfahrschutz oder weitere individuelle Spezialanfertigungen. Im Juli 2016 hatte die EU-Kommission festgestellt, dass es zu Preisabsprachen mehrerer LKW-Hersteller gekommen war. Das betraf auch den Zeitplan und die Preisaufschläge für die Einführung von Emissionstechnologien nach den Abgasnormen EURO drei bis sechs. Dieser EU-Beschluss macht es möglich, dass die durch die Preisabsprachen geschädigten Unternehmen die Hersteller, die daran beteiligt waren, auf Schadenersatz verklagen können.

Anspruch bei Schadenersatz für Spezialfahrzeuge

Dieses Urteil ist wegweisend für alle Schadenersatzforderungen in Europa. Bereits in Deutschland wurden mehrere Verfahren ausgesetzt, in denen Spezialfahrzeuge Gegenstand waren. Diese Verfahren können nun aufgrund des LKW-Kartell Urteils wieder aufgenommen werden. Dieser kleine Sieg der LKW-Abnehmer erfolgte zu einem Zeitraum, in dem mehrere Oberlandesgerichte klägerfreundliche Entscheidungen erlassen haben. Sofern es noch nicht geschehen ist, sollten aus Gründen der Verjährung die Abnehmer ihre Ansprüche prüfen. Betroffen sind Kunden, die mittelschwere und schwere LKW von MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco, DAF und Scania im Kartellzeitraum im Rahmen eines Kaufs, Mietkaufs oder Leasings beschafft haben.

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