Es fällt sicher nicht leicht, sein Unternehmen an die Erben abzugeben. Neben der Aufgabe eines Lebenswerks kommen noch gesetzliche Bestimmungen hinzu, die eine Betriebsübergabe erschweren. Um hier rechtzeitig reagieren und planen zu können, sollten sich Unternehmer rechtzeitig um die Nachfolgeregelung kümmern. Denn auch beim Verkauf des Betriebs durch Übergabe an einen Mitarbeiter sind diverse steuerliche Gegebenheiten zu beachten.
Die Rechtsberaterin Sonja Zeiger-Heizmann ermahnte im Rahmen einer Veranstaltung der Handwerkskammer Konstanz, sich rechtzeitig innerhalb der Familie zu besprechen. Nur so könne geklärt werden, ob die eigenen Kinder überhaupt Interesse an der Übernahme des Unternehmens hätten. Ist das der Fall, sollte sich frühzeitig um die Betriebsübergabe gekümmert werden. Denn es gelte teilweise sehr hohe Steuereinsparungen mitnehmen zu können. Pro Kind könnten Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer von bis zu 400.000 Euro winken, die alle zehn Jahre erneut nutzbar sind. Aus der Sicht der Experten lohne sich eine Schenkung nur dann, wenn der Unternehmer noch jüngeren Alters wäre. So seien die Freibeträge optimal nutzbar. Im Sinne der Nachfolgeregelung wäre die Regel- oder Optionsverschonung eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Damit erfolgte die Betriebsübergabe an die nächste Generation über eine langfristig angelegte Schenkung. Die Regelverschonung biete eine Steuer von 15 Prozent auf das Betriebsvermögen, höhere Auflagen weise die Optionsverschonung auf. Dafür würde das Betriebsvermögen allerdings gar nicht versteuert.
Verdiente Mitarbeiter als Lösung für externe Nachfolgeregelung
Sind keine Kinder vorhanden oder schlichtweg nicht interessiert an der Betriebsübergabe, so gilt es, sich um einen externen Nachfolger zu bemühen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf ambitionierte Mitarbeiter, die manchmal auch im Kreis von bereits ausgeschiedenen Kollegen zu finden sind. Dabei wird häufig eine fließende Übergabe angestrebt, die am besten funktioniert, wenn der Unternehmer dem zukünftigen Leiter eine Weile beratend zur Seite steht. Auf diese Weise würde Vertrauen aufgebaut, das für die Betriebsübergabe zwingend erforderlich sei. Bei der Überlegung, den Betrieb zu verkaufen, sollte eventuell einer Umfirmierung ins Auge gefasst werden. Denn der Kauf einer GmbH sei für den Käufer eher ungünstig, während der Kaufpreis einer GmbH & Co. KG steuerlich abgeschrieben werden kann.
Bereits in jungen Jahren Vorsorge zur Betriebsübergabe treffen
Auch wenn jüngere Unternehmer noch lange nicht über eine Nachfolgeregelung nachdenken würden, so sei es doch angebracht, sich um notwendige Vollmachten für den Notfall zu kümmern. Angehörige oder ein besonders vertrauenswürdiger Mitarbeiter sollten so eine Vollmacht in Händen halten, dazu empfehle sich neben Handlungsvollmachten auch ein Kontovollmacht. Viel zu schnell könne ein Unternehmen im Unglücksfall seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, da niemand Zugriff auf notwendige Gelder hätte, ermahnt Steuerberaterin Zeiger-Heizmann. Muster für einen Notfallordner mit notwendigen Formularen könnten bei den Handwerkskammern erhalten werden. Darüber hinaus bieten diese auch kostenfreie Beratung und Unterstützung zum Thema Betriebsübergabe.