Reduzierung Baustaub – BG Bau bietet Zuschuss

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Foto: Roland Riethmüller

Staub wie beispielsweise Baustaub kann bei gewerblichen Arbeiten schnell gefährlich werden. Die Berufsgenossenschaften registrierten im Jahr 2016 insgesamt 1.479 Anzeigen aufgrund eines Verdachts einer staubbedingten Berufskrankheit sowie 372 Todesfälle. Im Bereich der BG Bau waren es 388 Anzeigen und 31 Todesfälle. Hilfe bieten Bauentstauber und Luftreiniger, für deren Kauf sogar Zuschüsse gewährt werden.

Baustaub entsteht beispielsweise durch Baufahrzeuge auf einer Baustelle. Aber auch beim Einsatz handgeführter Bearbeitungsmaschinen wie Schleifer, Bohrer und Fräsen wird Staub produziert. Lässt man Schutzvorrichtungen weg, kann so bis zu 100 Milligramm Staub pro Kubikmeter Luft entstehen.

Baustaub kann tief in die Lunge eindringen

Bei Staub unterscheidet man in Grob- und Feinstaub. Der Grobstaub wird durch die Nasenhärchen und die Schleimhäute des Nasen-Rachenraums weitestgehend gefiltert. Bei Feinstaub handelt es sich um Staub, der vom Menschen eingeatmet werden und bis in winzige Verästelungen der Lunge eindringen kann. Feinste Staubpartikel mit einer Größe von rund einem Tausendstel Millimeter verkleben dann die Lungenbläschen über Stunden. Und sie bleiben lange in der Luft, wo sie eingeatmet werden können. Laut Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) benötigen derartige Partikel sieben Stunden, um einen einzigen Meter zu sinken. Atmet jemand hohe Mengen an Staub jahrelang ein, kann das den natürlichen Reinigungsprozess der Lunge nachhaltig schädigen. Als ein besonderes Problem bezeichnete Norbert Kluger den krebserzeugenden Quarzgehalt in vielen Baumaterialien. Kluger ist Leiter des Bereichs Gefahrstoffe bei der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.

Arbeitsschutz durch Verbote, Information und Zuschüsse

Als Maßnahmen zum Arbeitsschutz wurden einige Tätigkeiten verboten, die Baustaub aufwirbeln oder produzieren. Dazu gehören das Trockenkehren auf Baustellen sowie die Arbeit mit Maschinen wie Mauerfräsen, Steinsägen und Winkelschleifern ohne einen Staub-Absauger. Neben den Verboten existiert das Aktionsprogramm „Staubminimierung beim Bauen“, das die Akzeptanz moderner staubarmer Techniken bei allen am Bau Beteiligten nachhaltig verbessern soll. Die Träger dieses Programms sind das Bundesumweltamt, die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie für Arbeit und Soziales und wichtige Verbände der Bauwirtschaft.

Maßnahmen zum Schutz vor Baustaub werden bezuschusst

Nicht zuletzt gibt es für den Arbeitsschutz Zuschüsse der BG Bau beim Kauf von Geräten und Schutzvorrichtungen, die das Risiko durch Staubbelastung senken. Beispiele sind der Absaug-Bohrer, Vorabscheider für Bau-Entstauber, Bau-Entstauber, Luftreiniger sowie Staubschutzwände, deren Kauf finanziell unterstützt werden. Möglich ist ein Antrag auf die Förderung solcher Käufe für gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG Bau mit mindestens einem Beschäftigten.

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