Schaden bei Vandalismus und Diebstahl auf der Baustelle – wer haftet?

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Tagsüber sind die Handwerker auf der Baustelle und nachts kommen die Diebe. Vom Dachziegel über Werkzeug bis zum Radlader verschwindet manchmal einfach alles. Wer hat dann eigentlich den Schaden – Sie als betroffener Handwerker oder der Bauherr?

Ein typischer Fall könnte sein, dass Sie als Tischler mit dem Setzen von Innentüren und der Treppe beauftragt wurde, also dem Einbau von Geländer, Trittstufen, Zargen und Innentüren. Wird davon etwas gestohlen, so haften Sie als Handwerksbetrieb in der Regel bis zur Abnahme. Der Grund: „Der Handwerker ist verpflichtet, das Werk so abzuliefern, wie es beauftragt wurde – und hierzu gehört der fertige Einbau aller zum Werk gehörenden Bestandteile“. Der Bauherr kann nach einem Diebstahl daher verlangen, dass etwa das gestohlene Türblatt erneut geliefert und montiert wird.

Jedoch sieht es meist anders aus, wenn die Baustelle gar nicht oder nur schlecht gesichert war. Die allgemeine Rechtsauffassung betrachtet es nämlich als nebenvertragliche Pflicht des Auftraggebers, dass das Eigentum des Handwerkers geschützt wird und deshalb die Baustelle ausreichend gegen den Zutritt von Unbefugten gesichert werden muss.

Die sogenannte Bauleistungsversicherung kann helfen, Streitereien zu vermeiden. Die Police versichert alle Baustoffe und Bauteile des im Versicherungsschein genannten Gebäudes gegen unvorhersehbar eintretende Schäden, also Unwetter, mutwillige und vorsätzliche Beschädigung oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern. Gegen Diebstahl eingebauter Dinge muss man sich meist extra versichern.

Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung betragen etwa 1,58 € je 1.000 € Bausumme. Für die Diebstahlversicherung muss nochmals ein Aufschlag von 40 % kalkuliert werden. Für den Neubau eines Einfamilienhaus mit 200.000 Euro Gesamtkosten fallen so je nach Region bis zu 500 € Prämie an. Ein Kriterium für die Kosten des Versicherungsschutzes ist dabei der Selbstbehalt – je geringer, desto besser im Schadensfall. Lückenlos ist der Schutz der Versicherung aber nicht,  denn ein Diebstahlschutz besteht nur für bereits eingebaute Gegenstände und Materialien wie etwa Zargen. Bei nicht eingebautem Material oder Werkzeug bleibt das Risiko auf der Seite des Handwerkers.

Deshalb ist es in der heutigen Zeit besonders wichtig, dass Baustellen außerhalb der Arbeitszeiten der Handwerksbetriebe abgesichert werden. Nur durch eine lückenlose Bewachung können Terminverzögerungen durch Diebstahl oder Vandalismus vorgebeugt werden.

Oft lohnt es sich, in gefährdeten Regionen einen Sicherheitsdienst mit Kontrollen von Rohbau, Bauzäune, Magazine, Bau- und Sanitärwagen sowie Arbeitsgeräte zu beauftragen. Damit wird sichergestellt, dass sich keine unbefugten Personen auf der Baustelle bewegen und das Eigentum von Bauherr und Handwerkerschaft vor Diebstahl und Vandalismus geschützt werden. Kommt es zu Störungen durch Brand, Einbruch oder Vandalismus, so können vom Sicherheitspersonal sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

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Risiko des Handwerker für Werkzeuge etc? Falsch!

Guten Tag,

Sie schreiben in Ihrem Artikel: “ …Bei nicht eingebautem Material oder Werkzeug bleibt das Risiko auf der Seite des Handwerkers.“

Diese Aussage ist in dieser Form nur bedingt richtig.

Es bleibt das Risiko des Handwerkers, wenn er sich nicht dagegen absichert.

Es besteht im Rahmen der Werksverkehrs- / Autoinhalt-Versicherungen oder als Zusatz zu Transportversicherungen häufig die Möglichkeit dieses Risiko zu versichern. Die Lösungen decken in der Regel sowohl das Material / Werkzeug  im Fahrzeug ab und kann häufig  auf Werkzeug und Material welches auf der Baustelle in geschlossenen Räumen oder Container gelagert wird, erweitert werden.

Hier gibt es am Markt

Durch diverse Versicherer

Indidviduelle Lösungen.

herzliche Grüße

R. Freitag

Risiko des Handwerker für Werkzeuge etc? Falsch!

Guten Tag,

Sie schreiben in Ihrem Artikel: “ …Bei nicht eingebautem Material oder Werkzeug bleibt das Risiko auf der Seite des Handwerkers.“

Diese Aussage ist in dieser Form nur bedingt richtig.

Es bleibt das Risiko des Handwerkers, wenn er sich nicht dagegen absichert.

Es besteht im Rahmen der Werksverkehrs- / Autoinhalt-Versicherungen oder als Zusatz zu Transportversicherungen häufig die Möglichkeit dieses Risiko zu versichern. Die Lösungen decken in der Regel sowohl das Material / Werkzeug  im Fahrzeug ab und kann häufig  auf Werkzeug und Material welches auf der Baustelle in geschlossenen Räumen oder Container gelagert wird, erweitert werden.

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herzliche Grüße

R. Freitag

Risiko des Handwerker für Werkzeuge etc? Falsch!

Guten Tag,

Sie schreiben in Ihrem Artikel: “ …Bei nicht eingebautem Material oder Werkzeug bleibt das Risiko auf der Seite des Handwerkers.“

Diese Aussage ist in dieser Form nur bedingt richtig.

Es bleibt das Risiko des Handwerkers, wenn er sich nicht dagegen absichert.

Es besteht im Rahmen der Werksverkehrs- / Autoinhalt-Versicherungen oder als Zusatz zu Transportversicherungen häufig die Möglichkeit dieses Risiko zu versichern. Die Lösungen decken in der Regel sowohl das Material / Werkzeug  im Fahrzeug ab und kann häufig  auf Werkzeug und Material welches auf der Baustelle in geschlossenen Räumen oder Container gelagert wird, erweitert werden.

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