Sekundärbaustoffe könnten für Bauunternehmen zum wichtigen Rohstoff werden. Bereits heute decken sie ein Sechstel des Bedarfs an mineralischen Baustoffen. Doch die Ersatzbaustoffverordnung und weitere Vorgaben bremsen ihren Einsatz. Die Bauwirtschaft fordert deshalb einfachere Regeln, weniger Bürokratie und mehr Recyclingbaustoffe bei öffentlichen Aufträgen. Das könnte neue Absatzmärkte schaffen und den Einsatz von Sekundärbaustoffen im Straßen- und Tiefbau deutlich erleichtern.
Seit August 2023 schafft die Ersatzbaustoffverordnung erstmals bundesweit einheitliche Regeln für mineralische Ersatzbaustoffe im Straßen- und Tiefbau. Schon heute decken sie rund ein Sechstel des Bedarfs an mineralischen Baustoffen in Deutschland. Dieser Anteil an Sekundärbaustoffen könnte in Zukunft für die Bauwirtschaft deutlich wichtiger werden. Doch rechtliche Vorgaben, komplizierte Vergabeverfahren und technische Anforderungen bremsen ihren Einsatz. Eine Verbändeallianz fordert deshalb bessere Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt stehen die Ersatzbaustoffverordnung, öffentliche Ausschreibungen und ein klarer Produktstatus. Nach Ansicht der beteiligten Verbände zeigen die bisherigen Erfahrungen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Gefordert werden unter anderem größere Einsatzmöglichkeiten, einfachere Prüf- und Analyseverfahren, weniger Dokumentationspflichten und eine stärkere Digitalisierung. „Die Ersatzbaustoffverordnung ist der richtige bundeseinheitliche Rahmen“, erklärt Maximilian Meyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung (BMKE). „Jetzt muss sie so weiterentwickelt werden, dass gütegesicherte mineralische Ersatzbaustoffe tatsächlich einfacher und praxistauglicher eingesetzt werden können.“ Dadurch könnten sich für Bauunternehmen zusätzliche Möglichkeiten beim Einsatz von Recyclingbaustoffen ergeben.
Öffentliche Aufträge sollen Sekundärbaustoffe stärken
Ein weiterer Hebel liegt bei der öffentlichen Vergabe. Bund, Länder und Kommunen investieren erhebliche Summen in Bau- und Infrastrukturprojekte und könnten dadurch die Nachfrage nach Sekundärbaustoffen deutlich erhöhen. Die Verbände fordern deshalb, geeignete Materialien bei Ausschreibungen verbindlich zu berücksichtigen. Werden stattdessen Primärbaustoffe eingesetzt, soll dies nachvollziehbar begründet werden müssen.
Eine verlässlichere Nachfrage könnte nicht nur neue Absatzmärkte schaffen, sondern auch Investitionen in Aufbereitung und Produktion erleichtern. „Kreislaufwirtschaft darf bei öffentlichen Ausschreibungen keine freiwillige Zusatzoption sein“, fordert Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD). „Wer mit öffentlichen Mitteln baut, sollte geeignete Sekundärbaustoffe berücksichtigen und begründen müssen, wenn davon abgewichen wird.“
Ersatzbaustoffverordnung: Unklarer Produktstatus bremst den Einsatz
Probleme entstehen zudem durch unterschiedliche behördliche Bewertungen. Selbst technisch geeignete und umweltverträgliche Sekundärbaustoffe können dadurch beim Marktzugang ausgebremst werden. Gefordert werden deshalb bundesweit verlässliche Kriterien für Nebenprodukte und das Ende der Abfalleigenschaft. Berücksichtigt werden sollen dabei unter anderem Herkunft, technische Eignung, Güteüberwachung und Umweltverträglichkeit.
Auch bei Zement und Beton sehen die Verbände Änderungsbedarf. Entscheidend soll stärker sein, welche Stoffe aus einem fertigen Bauprodukt tatsächlich freigesetzt werden. „Wir wollen keine Absenkung des Umwelt- und Gewässerschutzes, sondern eine sachgerechtere Bewertung“, erklärt Thomas Merkel vom FEhS-Institut. „Entscheidend muss sein, was aus dem fertigen Bauprodukt tatsächlich freigesetzt wird.“ Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll der Einsatz von Sekundärbaustoffen wirtschaftlicher und verlässlicher werden. Gleichzeitig könnten Rohstoffe geschont und bestehende Stoffkreisläufe gesichert werden. Die Verbändeallianz will ihre Vorschläge nun in die Gespräche mit Bundestagsfraktionen, Bundesministerien und Behörden einbringen.


















Die deklaration des Ausbaustoffes zum Neubaustoff und nicht zum RC-Material unter Berücksichtigung der Örtlichkeit ist entscheidend.
Nur gleichwertiges Material kommt zur Anwendung.Die Wertigkeit von RC Material muss angehoben werden.