Die Senkung der EEG-Umlage ist zu gering, um eine positive Wirkung auf das Handwerk zu haben. Denn Kammern und Verbände rechnen für das Jahr 2016 durch einen weiteren Ausbau des Stromnetzes bereits mit einem erneuten Anstieg und fordern immer noch eine grundsätzliche Umgestaltung des EEG-Fördermechanismus: Umlagenachlässe für Großverbraucher sollten nicht weiter auf andere Stromkunden umgelegt werden.
Verbände und Kammern sind sich einig, dass die Mitte Oktober von der Bundesregierung angekündigte EEG-Reform nicht weitreichend und nachhaltig genug zu einer Entlastung des Handwerks führt. Damit werde zwar erstmals seit der Einführung im Jahr 2003 die EEG-Umlage zum Jahresbeginn 2015 sinken, doch halten Experten dies lediglich für einen Einmaleffekt. „Ursache sind einmalige finanzierungstechnische Sondereffekte“, weiß Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Schon im Jahr 2016 werde laut Prognose die EEG-Umlage wieder ansteigen, da der geplante Ausbau der Stromnetze finanziert werden müsse. Auch Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT), fordert „eine konstante, verlässliche Entlastung“.
Der Hauptkritikpunkt der derzeitigen EEG-Umlage ist die Ausgleichsregelung für Großverbraucher. „Die für Großverbraucher vorgesehenen Umlagenachlässe dürfen nicht länger von der Mehrheit aller übrigen Stromkunden mitfinanziert werden“, beschwert sich Schwannecke und fordert eine grundsätzliche Reform des EEG-Fördermechanismus. Auch sollte sich die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an tatsächlichen Marktgegebenheiten orientieren. Schließlich halte es der ZDH-Generalsekretär bei weiter wachsendem Eigenverbrauch von erneuerbarer Energien auch durchaus für fragwürdig, die Finanzierung des Netzausbaus allein durch die aus dem Strombezug generierten Netzentgelte decken zu wollen.
Ein weiterer Ansatz ist die energetische Gebäudesanierung. So empfiehlt BWHT-Hauptgeschäftsführer Vogel, die Wäremwende stärker in den Mittelpunkt der Energiewende zu stellen. „Dazu sollte endlich die steuerliche Abschreibbarkeit energetischer Gebäudesanierungen kommen.“ Schließlich sei die Finanzierung der Steuererleichterung ein „leicht zu schnürendes Konjunkturprogramm“ im Umfang von fünf Milliarden Euro.