SHK-Handwerk verbessert Regelung zur Gewährleistung

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Foto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Gerade im SHK-Handwerk ist es immer noch problematisch, wenn der Kunde Mängel beanstandet, die maßgeblich auf das verarbeitete Material zurückzuführen sind. Denn schließlich verarbeitet der Handwerker Bauprodukte, die möglicherweise schon beim Erwerb mit Mangeln behaftet sein können. Die Gewährleistung und ihre Kosten hat in vielen Fällen der Handwerksbetrieb allein zu tragen. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) eingesetzt, die Situation zu verbessern.

Um SHK-Handwerksbetriebe im Falle von Gewährleistungsfällen gegenüber Kunden zu stärken, hat sich der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in der Vergangenheit bereits stark gemacht, seine Mitgliedsbetriebe zu unterstützen. Eine Maßnahme war dabei die im Jahr 2008 geschlossene Haftungsübernahmevereinbarung zwischen dem Verband und dem Hersteller Stiebel Eltron.

Die Haftungsübernahmevereinbarung regelte bisher schon die Ersatzleistungen bei möglichen Gewährleistungen und damit verbundenen Nachbesserungen beim Kunden. Im Detail bedeutet das, dass Mitgliedsbetriebe einen Anspruch des Ersatzes gegenüber dem Gewährleistungspartner haben. Dies tritt in Kraft, wenn dem Handwerksbetrieb durch werkvertragliche Nachbesserung zusätzliche Aufwendungen entstehen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das betroffene Produkt des Gewährleistungspartners bereits zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden einen Mangel haben musste. Sobald der Abnahmezeitpunkt verstrichen ist, liegt die Beweislast für einen vorhandenen Mangel zum Abnahmezeitpunkt beim Endkunden. Es ist demnach klar, dass dieses Vorgehen bis heute immer wieder zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zwischen dem SHK-Betrieb und dem Konsumenten führte.

Um hier auch in Zukunft Abhilfe zu schaffen, haben der ZVSHK und Stiebel Eltron eine „Anschlussvereinbarung“ getroffen, die nun die Herstellergarantien im Rahmen eines Garantievertrages mit dem Konsumenten anstreben sollen. Diese Vereinbarung wurde auf der ISH 2013 zwischen beiden Partnern geschlossen und gilt für die Produktgruppen „Heizungswärmepumpen“ (Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärme-Pumpen) wie auch für „Lüftungsintegralgeräte“. In beiden Bereichen wird es von nun an eine fünfjährige Haltbarkeitsgarantie gegenüber dem Konsumenten geben. Natürlich ist diese nur wirksam, wenn der Konsument sich entsprechend an die Garantiebedingungen hält. Zwar wird sich der Kunde in der Regel erst an den SHK-Betrieb wenden, nicht direkt an Stiebel Eltron, dennoch wird in einzelnen Fällen entschieden, wer die nötige Reparatur durchführt. Diese kann vom Stiebel Eltron-Werkskundendienst oder aber durch den SHK-Betrieb selbst vorgenommen werden.

Beide Partner sind davon überzeugt, dass die Vertragsunterzeichnung der Zusatzvereinbarung  die Zusammenarbeit weiter stärken wird. „Die erneute Kooperation mit Stiebel Eltron ist eine ideale Voraussetzung für unsere SHK-Betriebe, um die betroffenen Produkte erfolgreich zu vermarkten. Durch die Vereinbarung können sich unsere Handwerker noch besser am Markt positionieren, denn naturgemäß läuft eine fachgerecht gewartete Heizungsanlage (Wartung als Garantiebedingung) zuverlässiger, effizienter und umweltschonender. Zugleich profitiert der Endkunde von einer deutlich höheren Sicherheit in Sachen funktionierende Heizungsanlage“, sagt Elmar Esser, ZVSHK-Hauptgeschäftsführer.

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