Ein echter Vorstoß in der Erleichterung der Bürokratie für Handwerksbetriebe ist die jüngste Änderung im Bereich der Tachographenpflicht für Handwerksbetriebe. Diese in Kraft tretende Modifikation basiert auch auf dem vom Handwerk gemachten Vorschlag aus dem Jahr 2009. Dafür wurde damals der Berufsstand sogar mit dem Preis zur besten Idee zum Abbau der Bürokratie geehrt. Die Neuformulierung beinhaltet die Ausweitung des nicht zu dokumentierenden Radius von 50 km auf 100 km.
In der Vergangenheit galt, dass alle Handwerker Fahrtenschreiber mit sich führen mussten, sobald sie sich nicht mehr im 50km Umkreis ihres Betriebssitzes befanden. Zukünftig wird diese Begrenzung auf 100 km ausgeweitet. Dies bedeutet eine enorme Entlastung für die Unternehmen, denn gerade in flächengroßen Bundesländern, wie Niedersachsen oder auch in Großstädten wie Berlin, sind die 50 km schnell erreicht. Eine Überlegung den Radius nochmals auf 150 km zu erweitern liegt dabei nahe.
Die neue, sogenannte Handwerkerreglung, ermöglicht auch Befreiungen von Bestimmungen über Fahrtunterbrechungen, Lenkzeiten und Ruhezeiten für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Voraussetzung für die Befreiung ist allerdings, dass der Fahrer für die Ausübung seines Berufs benötigte Materialien, Ausrüstung oder Maschinen befördert. Sobald das Fahren als Haupttätigkeit gilt, ist die Regelung hinfällig. Eine weitere Überlegung zur praxisnaheren Nutzbarkeit für Betriebe ist die komplette Abschaffung der Gewichtsgrenzen für die Fahrzeuge. Gerade im Baugewerbe kommen schwere Fahrzeuge zum Einsatz, die ein Wegfallen der Gewichtsgrenzen rechtfertigen würden.